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Info-Mappe für die Bewohner*innen

Alle wichtigen Infos für die Bewohner*innen unserer Wohnheime haben wir in unserer Info-Mappe zusammengestellt. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen: von Autoload bis Zufahrtsberechtigung.

Sie können die Broschüre als PDF herunterladen, indem Sie auf das Cover klicken.

FAQ – Rund ums Wohnen

Wie lange darf ich im Wohnheim wohnen?

Wie lange darf ich im Wohnheim wohnen?

Insgesamt beträgt die maximale Wohnzeit für vollumfänglich wohnberechtigte Studierende 10 Semester, also 5 Jahre. Wir erinnern Sie per E-Mail drei Monate vor Semesterende daran, dass Sie Ihren Mietvertrag um ein weiteres Semester verlängern können.

Mit ehrenamtlichem Engagement oder mit einem begründeten Antrag können Sie Ihre Wohnzeit auch noch über 10 Semester weiterer verlängern.

Wie gehabt, besteht keinerlei Sonderkündigungsrecht, auch nicht im Zuge der aktuellen Corona-Pandemie. Auf Antrag bieten wir Ihnen jedoch die Möglichkeit der Untervermietung, falls Sie Ihr Zimmer nicht selbst nutzen können oder wollen. 

Für eingeschränkt wohnberechtigte Bewohner*innen ist eine Verlängerung des Vertrages nur möglich, wenn im Folgesemester weiterhin freie Plätze zur Verfügung stehen. Priorität haben die vollumfänglich wohnberechtigten Studierenden. Die maximale Wohnzeit ist weiterhin begrenzt. Bitte beachten Sie den entsprechenden Absatz in Ihrem Mietvertrag. 

Wohnberechtigung - kann ich mich für einen Wohnheimplatz bewerben?

Wohnberechtigung - kann ich mich für einen Wohnheimplatz bewerben?

Einen Antrag stellen können Sie immer, egal, ob sie bereits eine Zulassung haben, oder nicht. Diese Frage der Einschreibung wird für Sie erst relevant, wenn Sie entscheiden möchten, ob sie einen Mietvertrag unterschreiben wollen.

Eingeschriebene Studierende der folgenden Hochschulen werden bei der Mietvertragsvergabe bevorzugt, denn hier liegt eine vollumfängliche Wohnberechtigung vor.

  • Johannes Gutenberg-Universität Mainz (inkl. Studienkolleg und Musikhochschule)
  • Hochschule Mainz
  • Technische Hochschule Bingen

 

Studierende anderer Hochschulen
Sie können sich bewerben. Wählen Sie im Antragsformular "x_Andere Hochschule" aus. Ein Angebot erhalten Sie Die maximale Wohnzeit ist begrenzt. Bitte beachten Sie den entsprechenden Absatz in der Rahmensatzung der Wohnheime des Stw Mainz

Sie erhalten nur ein Mietvertragsangebot wenn alle Anträge von Studierenden oben genannten Hochschulen, Angebote erhalten haben und nur für das Wohnheim Hechtsheim bis zum 31.03.2022. 

Studierende anderer Hochschulen sind nur eingeschränkt wohnberechtigt. Beachten Sie, dass Mietvertrage nur verlängert werden können, wenn im Folgesemester weiterhin freie Plätze zur Verfügung stehen. Priorität hat die Vergabe an die vollumfänglich wohnberechtigten Studierenden. 

 

Externe, Nicht-Studierende sind ebenfalls eingeschränkt wohnberechtigt. Mietvertragsangebote werden erst versenden, wenn die beiden oben genannten Gruppen Angebote erhalten haben. Angebote können wir also nur zusenden, falls Leerstand besteht. Angebote werden nur noch für das Wohnheim Hechtsheim und bis zu der Schließung des Wohnheims möglich sein. Die oben genannte Information zu der Mietvertragsverlängerung gilt entsprechend. Wählen Sie hierfür "x_keine Hochschule" aus. Sollten wir nach der Vergabe an Studierende noch freie Plätze haben, werden wir Ihnen ein Mietvertragsangebot zusenden.

Weshalb endet mein Mietvertrag zum Semesterende?

Weshalb endet mein Mietvertrag zum Semesterende?

Wir bieten Ihnen einen Zeitmietvertrag für ein Semester an, den Sie jedoch jedes Semester verlängern können (mehr hierzu im FAQ unter "Wie lange darf ich im Wohnheim wohnen?").

Das Semesterende ist also zugleich das Vertragsende. Auf Antrag bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Untervermietung, falls Sie Ihr Zimmer nicht selbst nutzen können oder wollen. Weitere Informationen zur Untermiete und was Sie darüber wissen sollten, finden Sie auf der Homepage unter Untervermietung.

 

All-inclusive-Miete - was heißt das?

All-inclusive-Miete - was heißt das?

Wir bieten Ihnen eine All inclusive Miete. Das heißt, es fallen neben der monatlichen Miete keine weiteren Kosten für Wasser, Strom, Internet  und Müllentsorgung an. 

In der Miete nicht umfasst sind:

  • Rundfunkbeitrag (weitere Informationen hier)
  • Waschkosten - wer seine Wäsche waschen will, muss dafür bezahlen. Eine Waschmaschinenladung kostet € 1,80, eine Trocknerladung € 0,80
  • Schlüsseldienst-Notdienstkosten außerhalb der Arbeitszeiten der Hausmeister.

Ich habe noch keine Zulassung, soll ich den Vertrag trotzdem unterschreiben?

Ich habe noch keine Zulassung, soll ich den Vertrag trotzdem unterschreiben?

Sollten Sie noch keine Zulassung erhalten haben oder noch nicht wissen, ob Sie in Mainz oder Bingen studieren werden, müssen Sie für sich abwägen und entscheiden, ob Sie den Vertrag annehmen möchten oder nicht. Die Gültigkeit des Mietvertrags ist hiervon nicht abhängig.

Immatrikulationsbescheinigung vorlegen 

Ihre Immatrikulationsbescheinigung müssen Sie nach Erhalt für das jeweils laufende Semester, am Besten über das Mietportal, vorlegen.

ohne Immatrikulation

Sollten Sie nicht immatrikuliert werden, so haben Sie laut §1 Abs. 4 der Rahmensatzung zusätzlich zur regulären Miete die jeweils gültigen Sozialbeiträge zu leisten. Diese Sozialbeiträge zahlen eingeschriebene Studierende direkt an die Hochschulen (JGU, HS Mainz, TH Bingen) und werden von diesen für die sozialen Dienste an das Stw Mainz weitergeleitet.

Autoload - Wie kann ich mich registrieren für die automatische Aufladung meiner App oder StudiCard?

Autoload - Wie kann ich mich registrieren für die automatische Aufladung meiner App oder StudiCard?

Au­to­load ist ein au­to­ma­ti­sier­ter Auf­la­de-Ser­vice. In den Wohnheimen hängen Automaten, an denen Sie mit Ihrer Geheimzahl Ihre StudiCard aufladen können, um bspw. die Waschmaschine und den Trockner zu bezahlen.

Wie Sie Autoload bekommen, erfahren Sie hier!

Wie erreiche ich den Notdienst?

Wie erreiche ich den Notdienst?

In Notfällen wie beispielsweise bei Feuer, Explosionen, Wasserschäden mit laufendem Wasser, Stromausfall, Vandalismus oder für den kostenpflichtigen Notfall-Schlüsseldienst außerhalb der Arbeitszeiten der Hausmeister, falls Sie sich ausgeschlossen haben, können Sie den Notdienst anrufen.

Zur Info - während der Arbeitszeiten der Hausmeister ist der Schlüsseldienst kostenlos.

In meinem Zimmer/im Wohnheim ist etwas kaputt gegangen, was mache ich?

In meinem Zimmer/im Wohnheim ist etwas kaputt gegangen, was mache ich?

Füllen Sie den Reparaturzettel aus und werfen Sie ihn in den Hausmeister-Briefkasten.

Melden Sie alles
Melden Sie bitte Schäden aller Art, die Ihnen auf dem Wohnheimgelände, in Ihrem Zimmer/Apartment und auf allgemeinen Flächen (wie z. B. den Fluren) auffallen Ihrem Hausmeister. Füllen Sie hierfür einen Reparaturzettel aus, unterschreiben und legen ihn in den Hausmeister-Briefkasten.

Nur Hausmeister 
Bitte keine eigenmächtigen Reparaturen vornehmen, z.B. auf keinen Fall den Abfluss in der Dusche ausbauen! Bei Verstopfung bitte umgehend den Hausmeister informieren. Kosten von falsch ausgeführten Reparaturen werden Ihnen in Rechnung gestellt. Also schützen Sie sich selbst, teilen Sie dem Hausmeister Schäden mit und lassen ihn oder eine Fachfirma die Reparaturen durchführen

Ich möchte vor Vertragsende ausziehen, geht das?

Ich möchte vor Vertragsende ausziehen, geht das?

Natürlich können Sie vor Vertragsende ihr Zimmer verlassen, Ihre Miete müssen Sie jedoch weiterzahlen. Ihr Mietvertrag bleibt bei einer nicht fristgerechten Kündigung bis zum von uns bestätigten Datum (vgl. allgemeine Mietbedingungen §15) oder bis zum Vertragsende rechtsgültig. Es besteht keinerlei Sonderkündigungsrecht, auch nicht im Zuge der aktuellen Corona-Pandemie. Sie können jedoch einen Antrag auf Genehmigung einer Untermiete stellen und sich eine*n Untermieter*In suchen. Weitere Informationen zur Untermiete und was Sie darüber wissen sollten, finden Sie auf der Homepage unter Untermiete.

Weitere Informationen zur Kündigung des Mietvertrags finden sie unter Mietvertrag beenden

Was mache ich mit meinem leeren Zimmer?

Was mache ich mit meinem leeren Zimmer?

Ihr Zimmer im Wohnheim steht leer?

Dem können Sie entgegensteuern, indem Sie Ihr Zimmer untervermieten. Dies funktioniert ganz einfach: Sie stellen einen Antrag beim Studierendenwerk Mainz und entrichten eine Verwaltungsgebühr von € 50,00. Sie suchen sich selbst einen passenden Untermieter für die Zeit. Zu beachten ist allerdings, dass Sie als Hauptmieter für alle Schäden haften, die der Untermieter schuldhaft verursacht.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Untervermietung.

Wann erhalte ich ein Mietvertragsangebot?

Wann erhalte ich ein Mietvertragsangebot?

Sommersemester: 
Zwischen Januar und Ende März erfolgt der Versand der Zimmerangebote.
Wintersemester: 
Zwischen Juli und Ende September werden Zimmerangebote versendet.

2021: Verträge mit Mietvertragsbeginn Oktober werden von Anfang/Mitte bis Ende September versendet.



Je später der Antrag, desto später das Angebot
Wir vergeben die Zimmer nach Antragsdatum, das heißt je später Sie sich beworben haben, umso später senden wir Ihnen ein Angebot zu.

Ihr Mietvertrag kommt per E-Mail

Die Angebote für ein Zimmer in den Wohnheimen des Stw Mainz werden per E-Mail versendet. Ihre Frist zur Bestätigung des angebotenen Mietvertrags beträgt zwischen 1 und 3 Tagen. Nach dieser Frist verfällt das Angebot und Sie werden automatisch von der Warteliste gelöscht. Prüfen Sie deshalb bitte regelmäßig Ihren E-Mail-Account.

Sie warten schon lange und haben noch nichts vom Stw Mainz gehört?

Haben Sie

  1. einen Antrag über das Mietportal gestellt?
  2. direkt im Anschluss den Bestätigungslink angeklickt, damit Ihre Daten in unser System übertragen werden?
  3. den Link in der E-Mail angeklickt, die im regelmäßigen Turnus mehrerer Wochen versendet wird, um auf der Warteliste zu bleiben?

Wenn Sie diese Fragen alle mit "Ja!" beantworten können und nach einiger Zeit noch nichts von uns gehört haben, schreiben Sie uns eine E-Mail 
Bedenken Sie hierbei auch, für welches Datum des Vertragsbeginns Sie sich beworben haben.

 

Wie sind die Zimmer im Wohnheim ausgestattet?

Wie sind die Zimmer im Wohnheim ausgestattet?

Wir bieten nur möblierten Wohnraum an. Alle Wohnungen, Zimmer und Apartments sind mindestens mit Bett, Schrank, Schreibtisch, Stuhl, Regal und einem eigenen Kühlschrank ausgestattet. 

Eine Grundausstattung, wie Bettdecke, Kopfkissen, Bettwäsche, Geschirr, Handtücher ist nicht inklusive, diese können Sie mitbringen oder bei uns bestellen/abholen.

Wie funktioniert das Internet im Wohnheim?

Wie funktioniert das Internet im Wohnheim?

Internet im Wohnheim

Wir nutzen das Universitätsnetzwerk in unseren Wohnheimen. Bis zur Aktivierung kann es ca. 1-2 Wochen dauern. 

Genaue Informationen finden sie auf der Seite Internet im Wohnheim
 

Brauche ich eine Hausrat- oder eine Haftpflichtversicherung?

Brauche ich eine Hausrat- oder eine Haftpflichtversicherung?

Wir empfehlen Ihnen, zu klären, ob Sie über Ihre Eltern familienversichert über eine Haftpflicht- und eine Hausratversicherung verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Hausrat- und einer Haftpflichtversicherung zu Ihrer eigenen Absicherung. Es bleibt jedoch vollumfänglich Ihre Entscheidung, ob Sie diesem Rat folgen.

Wie werden die Mietanpassungen berechnet?

Wie werden die Mietanpassungen berechnet?

Um bei steigenden Preisen sicherzustellen, dass die Finanzierung der Wohnheime auch für die Zukunft gesichert ist, hat der Verwaltungsrat am 23. Juni 2022 beschlossen, dass der Warmmietenanteil der Wohnheimmiete zukünftig jeweils zum 1. September nach dem Verbraucherpreisindex erhöht wird. Eine Ankündigung der Mieterhöhung soll in der Regel im Juni erfolgen.

Um die Mieterhöhung konkret zu berechnen, werden die Preissteigerungen gemäß VPI  von Juni des Vorjahres bis Mai des laufenden Jahres berücksichtigt.

Die Mieterhöhung nach VPI bezieht sich ausschließlich auf den Warmmietenanteil der Wohnheimmiete. Was bedeutet dies?

Das Studierendenwerk Mainz unterscheidet bei der Festlegung der von Ihnen zu zahlenden All-inclusive-Miete intern zwischen dem sog. Warmmieten- und einem Kaltmietenanteil. Diese Begriffe haben aber nichts mit der Kalt- oder Warmmiete zu tun, wie Sie diese möglicherweise vom allgemeinen Mietmarkt kennen. Der sog. Kaltmietenanteil umfasst die Tilgungsraten und Zinsen aus der Finanzierung der Wohnheime bzw. die Miete, die das Studierendenwerk an Dritte als Eigentümer von Wohnheimgebäuden zahlt (z.B. für das Wohnheim Kisselberg). Der Warmmietenanteil umfasst alle anderen Kosten, wie z.B. Heizung, Wasser, Strom, Hausmeister, Verwaltung, Wartung, kleinere Instandhaltungen, Grundsteuer. Lediglich dieser Warmmietenanteil unterliegt der Anpassung nach dem VPI und wird pro Bettplatz berechnet. Beim Kaltmietenanteil werden die Mieterhöhungen, die der Gebäudeeigentümer an uns weitergibt, bei der Mieterhöhung berücksichtigt. Die jährliche Annuität, die wir für unsere eigenen Wohnheime an die Bank bezahlen, bleibt gleich.  

Wie wurde die aktuelle Mieterhöhung berechnet?

Der über alle Wohnheime auf den einzelnen Bettplatz beim Studierendenwerk Mainz heruntergebrochene Warmmietenanteil belief sich 2021 auf 152,49 €. Nur dieser Teil Ihrer All-inclusive-Miete unterliegt der Anpassung nach dem VPI. Der VPI stieg im Zeitraumraum Juni 21 bis Mai 22 um 8,11 %. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung des Warmmietenanteils von 12,37 €. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Mietzahlungsverpflichtungen des Studierendenwerks aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder anderweitiger Mieterhöhungen auf den Bettplatz heruntergebrochen um 1,17 €. Hieraus ergibt sich sodann eine Gesamtmietanpassung von 13,54 € und gerundet 14,00 €. (Anm.: In 2022 erfolgte bereits zum 01.04. eine Mietanpassung um 6 €, weshalb zum 01.09. lediglich eine nochmalige Mieterhöhung von 8 € erfolgt).

Was ist durch die Mieterhöhung nicht abgedeckt?

Mit diesen Mieterhöhungen nicht abgebildet werden Zusatzaufwendungen für regelmäßig notwendige größere Sanierungen, Instandhaltungen und sonstige Investitionen in die Wohnheime. Über solche zusätzlich erforderlichen Mieterhöhungen entscheidet der Verwaltungsrat des Studierendenwerks jeweils bedarfsbezogen in unregelmäßigen Abständen gesondert.

 

Muss ich Rundfunkbeitrag zahlen?

Muss ich Rundfunkbeitrag zahlen?

Generell müssen Sie den Rundfunkbeitrag zahlen und sich hierfür anmelden. Tun Sie dies nicht, erhalten Sie rückwirkend von der zuständigen Stelle eine Mahnung über die fälligen Beträge. Warum? Hier finden Sie eine Erklärung des Solidaritätsmodells auf rundfunkbeitrag.de.

Können Sie sich befreien lassen oder Ermäßigung beantragen?
Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite rundfunkbeitrag.de.

Sie wohnen in einer WG?
In WGs braucht nur ein*e Bewohner*in zu zahlen: Sprechen Sie sich hierzu mit Ihren Mitbewohner*innen ab und teilen Sie den Beitrag unter sich auf.

Was sollten internationale Studierende besonders beachten?

Was sollten internationale Studierende besonders beachten?

In unseren Wohnheimen freuen wir uns auf Sie. Ganz egal, ob sie für ein ganzes Studium nach Mainz oder Bingen kommen, oder ob Sie für einen Austausch in die Region kommen. Wir bieten Ihnen in unseren Wohnheimen ein neues Zuhause. 

Wir empfehlen Ihnen den Online Antrag für ein Zimmer

  • vor dem 15. Januar (Sommersemester) bzw.
  • vor dem 15. Juli (Wintersemester) auszufüllen.

So haben Sie die größten Chancen, einen Platz im Wohnheim zu bekommen.

Klicken Sie anschließend den Bestätigungslink an, den wir Ihnen per E-Mail zusenden, um Ihre Bewerbung zu bestätigen (nur dann erhalten wir die Bewerbung in unserem System. Bitte checken Sie nun regelmäßig Ihre E-Mails (auch Junk-Mail/Spam). Das Zimmerangebot senden wir per Mail zu. Das Angebot muss innerhalb von 3 Tagen bestätigt werden, danach wird das Zimmer anderen Studierenden angegboten.

Sie wollen lieber auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Unterkunft suchen?

Natürlich können Sie auch privat ein Zimmer suchen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass es in Deutschland nicht sehr üblich ist, ein privates Zimmer oder eine Wohnung zu mieten, die möbliert ist. Ausländische Studierende haben es oft schwer eine Wohnung zu finden, wenn sie die Landessprache nicht gut beherrschen und nur für eine kurze Zeit etwas mieten möchten. Auf dem Privatmarkt brauchen Studierende allgemein oft die Unterschrift oder die Bürgschaft der Eltern. Für WGs muss man sich üblicherweise bewerben und an WG-Castings teilnehmen. Das heißt, dass Sie im Vorhinein häufig in Mainz sein müssen, um privat etwas finden zu können. Weitere Informationen zum privaten Wohnen finden Sie hier. 

Studie zu Wohnpräferenzen und Wohnsituation in den Wohnheimen des Studierendenwerks Mainz

Wer wohnt in unseren Wohnheimen, warum ziehen Studierende dort ein und was ist ihnen im Wohnheimleben wichtig. Apartment oder WG, Preis oder Quadratmeterzahl, Ausstattung oder Entfernung? Diesen und anderen Fragen sind Viktoria Bading und Andreas Wettlaufer in der Studie für Ihre Masterarbeit bei Herrn Dr. Schiener in Kooperation mit dem Stw Mainz nachgegangen.

„Wohnpräferenzen und Wohnsituation in den Wohnheimen des Studierendenwerks Mainz“ ist der Titel der Studie aus dem Jahr 2019, an der 32% der Bewohner*innen teilgenommen haben. Lernen Sie die Demographie der Bewohner*innenstruktur kennen und lesen Sie, was die beiden Soziologie Studierenden in ihrer Masterarbeit herausfinden konnten: Die Studie zum Download.

Studienbericht: Leben und Studieren in den Wohnheimen des Studierendenwerks Mainz

Ein Studienbericht aus dem Lehrforschungsprojekt „Bedingungen und Präferenzen studentischen Wohnens im diskreten Entscheidungsexperiment“ 2021/22 von Studierenden der Johannes-Gutenberg Universität Mainz, Institut für Soziologie in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Mainz aus dem November 2021.

Hier finden Sie den Bericht.

Wohnheimwörterbuch

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Das Wörterbuch ist auch als PDF herunterladbar.


Gesundheitswörterbuch

Das Gesundheitswörterbuch gibt dir einen guten Überblick z.B. über Krankenversicherung, Arztbesuch und Atteste.