03.12.2018 09:38 Age: 3 yrs
Günstigerer Preis nur gegen Vorlage des Studiausweises
Studicard-Kontrollen ab dem 3.12.2018
Ab dem 3.12.2018 werden an allen Kassen die Studierendenausweise kontrolliert, wenn mit einer Studicard für Studierende bezahlt wird. Wir wollen damit sicherstellen, dass die verbilligten Essenspreise nur von den Studierenden in Anspruch genommen werden. Die rheinland-pfälzischen Studierendenwerke erhalten vom Land einen jährlichen finanziellen Zuschuss. Dieser Zuschuss darf nur zur Subventionierung des Mensaessens für Studierende eingesetzt werden. Einen weiteren Beitrag zur Subventionierung der Essenspreise leisten alle Studierende mit ihrem Sozialbeitrag. Falls Sie an den Kassen keinen aktuellen Studierendenausweis vorlegen, aber mit der Studicard für Studierende bezahlen wollen, passiert mit Ihrer Karte folgendes:
Ihre Karte erhält ein Ablaufdatum
Die Karte läuft in 7 Tagen für die Benutzung in der Hochschulgastronomie ab (z.B. benutzt am 03.12.2018 – Ablauf 10.12.2018). Innerhalb dieser 7 Tage ist die Karte als Bedienstete/r kodiert und kann überall weiter benutzt werden.Nach Ablauf der 7-Tage-Frist
Die Karte wird von den Kassen in der Hochschulgastronomie nicht mehr akzeptiert. An allen anderen Kassen (z.B. LAVAZZA, Kulturcafé, Bibliothek, Kopierer, Chemie, Physik, Schwimmbad) kann die Karte problemlos weiter eingesetzt werden.Vorlage des aktuellen Studierendenausweises
Keine Vorlage des aktuellen Studierendenausweises
Studicard-Service im Info-Point
Montag - Donnerstag: 10:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:30 Uhr
Studihaus Eingang F
06131 / 39 22366 oder
<link>infopoint@studierendenwerk-mainz.de