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Fonds für Soforthilfe

Voraussetzung: Eine akute und dringende finanziellen Notlage, die einer unverzüglichen Hilfe bedarf. Die Antragsteller müssen an der JGU, der HS Mainz und der TH Bingen in dem Semester eingeschrieben sein, in dem der Antrag gestellt wird. Studierende, die das ISK besuchen und am FB 06 der JGU oder den Universitäten Trier und Kaiserslautern zugelassen sind, können keine Beihilfe beantragen. Programmstudierende (DAAD, ERASMUS), die nur ein oder zwei Semester an der JGU, der HS Mainz oder der TH Bingen studieren, können ebenfalls keine Beihilfe beantragen.

Art: Die Hilfe wird als Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach den vorhandenen Mitteln. Der Höchstbetrag soll 200€ nicht überschreiten. Einem/r Antragsteller/in soll i.d.R. einmal pro Semester eine Beihilfe gewährt werden.

Antragstellung: Der Antragstellung geht ein persönliches Beratungsgespräch voraus. Bitte vereinbaren Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen telefonisch oder per Mail einen Beratungstermin.

Dem Antrag, der auf einem besonderen Formblatt einzureichen ist, sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Begründung in Schriftform
  • Aktuelle Studienbescheinigung – Studienfach und Semesterzahl muss ersichtlich sein
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • Kontoauszug, maximal 3 Tage alt, 1 Monat zurückgehend

Johannes Gutenberg-Universität:

Ansprechpartnerin: Havva Özdemir
 

Berno-Wischmann-Haus, Dalheimer Weg 2

Raum:   2. OG
Telefon:

06131 / 39 24931

 

TH Bingen

 
Ansprechpartnerin: Wilma Wirtz
  Studierendenwerk Mainz-Büro TH Bingen
  Gebäude 5
Raum: 105
Telefon: 06721/ 409 332
E-Mail: wirtz.wilma@studierendenwerk-mainz.de

HS Mainz

 
Standort Holzstraße  
Ansprechpartnerin: Ingrid Motz
  Holzstraße 36
Raum: H 0.11, AStA-Büro
Telefon: 06131/6288220
E-Mail: asta@hs-mainz.de
   
     
Standort Campus  
Ansprechpartnerin: Barbara Pichler
  Lucy-Hillebrand-Str. 2 
Raum: A0.04, AStA-Büro
Telefon: 06131/628 8210
E-Mail: info@asta-hs-mainz.de