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FAQ Untervermietung

Wann kann ich untervermieten?

Wann kann ich untervermieten?

Während der vorlesungsfreien Zeit (vom 01.02. bis 31.03. / 01.07. bis 30.09.) können Sie einen Antrag auf Genehmigung einer Untervermietung bei der Abteilung Wohnen des Stw Mainz einreichen. Wird Ihnen die Untervermietung genehmigt, dürfen Sie für den genehmigten Zeitraum untervermieten. 

Die formale Antragstellung auf Untervermietung ist hierzu zwingend erforderlich. Senden Sie den ausgefüllten Antrag bitte per Mail an infopoint@studierendenwerk-mainz.de.

Wie beantrage ich eine Untervermietung beim Vermieter, dem Stw Mainz?

Wie beantrage ich eine Untervermietung beim Vermieter, dem Stw Mainz?

Die formale Antragstellung auf Untervermietung beim Vermieter, dem Stw Mainz ist zwingend erforderlich.

Sie suchen sich selbst eine*n Untermieter*in. Sobald Sie eine*n Untermieter*in gefunden haben, senden Sie den ausgefüllten Antrag per Mail an infopoint@studierendenwerk-mainz.de. Nun warten Sie auf Rückmeldung des Stw Mainz.

Nach einer Genehmigung durch das Stw Mainz können Sie die weiteren Schritte einleiten und einen Vertrag mit Ihrem Untermieter*in abschließen. 

Wer darf Untermieter*in werden?

Wer darf Untermieter*in werden?

In der vorlesungsfreien Zeit ( vom 01.02. bis 31.03. / 01.07. bis 30.09.) können Sie sowohl an Studierende als auch an nicht Studierende untervermieten. Bitte denken Sie daran, dass Untermieter*innen in jedem Fall möglichst nicht älter als 35 Jahre sein sollten.

Fragen Sie sich selbst zusätzlich, ob ihr*e potentielle Untermieter*in in Ihr Wohnheim und ggf. in Ihre WG passt, bevor Sie sie akzeptieren und dem Stw Mainz vorschlagen, denn als Hauptmieter bleiben Sie gegenüber dem Studierendenwerk Mainz auch für die Dauer der Untervermietung Vertragspartner.

Bei Rückgabe der Mietsache durch Ihren Untermieter sind Sie mit allen mietvertraglich vereinbarten Rechten und Pflichten für den Zustand Ihres Appartements/Zimmers verantwortlich.

Sonderbedingungen WGs

Sollten Sie Ihr Zimmer in einer WG (in Hechtsheim, Kisselberg, Oberstadt, Binger Schlag oder Weisenau) untervermieten wollen haben Sie zwei Optionen.

Das Einfachste: Suchen Sie sich ein*en Untermieter*in gleichen Geschlechts.

Etwas komplizierter: Sie benötigen die schriftliche Zustimmung Ihrer Mitbewohner*innen, wenn Ihr Untermieter*in nicht gleichen Geschlechts sein sollte. Die Zustimmung der Mitbewohner*innen hat in Schriftform mit Unterschrift und formlos zu erfolgen und ist mit dem Antrag auf Untermiete dem Studierendenwerk Mainz unaufgefordert vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass wir bei Nichterfolgen der Zustimmung Ihren Untermieter*in ablehnen müssen.

Beispiel: Sie wohnen in einer 2er WG in Hechtsheim. Sie haben einen Studierenden als Untermieter gefunden, Ihre Mitbewohnerin und ihr potentieller Untermieter sind einverstanden, sich Küche und Badezimmer gemischtgeschlechtlich zu teilen und zusammen zu leben. Beide erklären schriftlich, dass sie einverstanden sind, zusammen in der 2er WG zu wohnen. Diese Erklärung reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Untermiete zusammen ein.

Sind entweder der Untermieter oder die Mitbewohner*in nicht mit der Konstellation in der WG einverstanden, suchen Sie sich am besten eine andere*n Untermieter*in. Das Stw Mainz wird ohne fehlende Zustimmung ablehnen müssen.

Wie finde ich eine*n Untermieter*in?

Wie finde ich eine*n Untermieter*in?

Sie haben die Möglichkeit Ihr Zimmer/Appartement in unserer Privatzimmervermittlung online anzubieten: www.studierendenwerk-mainz.de/wohnen/privat-wohnen/privatzimmervermittlung 

Inserieren Sie Ihren Wohnraum in regionalen Wohnungs-Gesuch-Gruppen oder auf Wohnungs-Gesuch Online-Portalen wie

www.zwischenmiete.de
www.wg-gesucht.de
www.studenten-wg.de
www.mitwohnzentrale.de

Prüfen Sie, wer für Sie als Untermieter*in in Frage kommt. Beachten Sie hierzu auch das Alter und die Passgenauigkeit in die Lebensrealität des Wohnheims.

Wer zahlt die Miete?

Wer zahlt die Miete?

Sie, als Hauptmieter bleiben für uns, den Vermieteter (das Stw Mainz) verantwortlich für die Mietzahlung. Laufende Mietzahlungen werden weiterhin von Ihrem Girokonto abgebucht, denn Sie als Hauptmieter bleiben dem Stw Mainz gegenüber auch für die Dauer der Untervermietung Vertragspartner. Mahnungen über offene Mieten senden wir an Sie und bei länger ausbleibenden Mietzahlungen leiten wir ggf. weitere rechtliche Schritte gegen Sie ein. Neben einer frei verhandelbaren Miete, welche die derzeitige Pauschalmiete jedoch nicht überschreiten darf, empfehlen wir Ihnen, eine angemessene Kaution auszuhandeln. 

Beispiel: Das Stw Mainz bucht monatlich die Miete von Ihrem Konto ab. Ihr*e Untermieter*in überweist die monatliche Miete an Sie. Auf diese Weise wissen Sie sicher, ob Ihr*e Untermieter*in der Zahlungspflicht nachkommt.

Nehme ich für die Untervermietung Kaution und wie läuft die Kautionsrückzahlung?

Nehme ich für die Untervermietung Kaution und wie läuft die Kautionsrückzahlung?

Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem Untermietvertrag eine Kaution mit Ihrem Untermieter zu vereinbaren. Zahlen Sie diese an Ihren Untermieter zurück, wenn Sie die Kaution von uns zurückerhalten haben. 

Ihre Kaution zahlen wir wie im Mietvertrag vereinbart an Sie, den Hauptmieter zurück, sollten beim Auszug keine Schäden vorliegen.

 

Beispiel: Ihr*e Untermieter*in übernimmt mit Ihrer Vollmacht die Zimmerübergabe an den Hausmeister und zieht aus. Bei der Rückgabe wird festgestellt, dass das Zimmer nicht ausreichend gereinigt wurde und eine Reinigungsfirma wird mit der Reinigung beauftragt. Die Kosten werden von Ihrer Kaution abgezogen. Diese Kosten ziehen Sie dann bei der Kaution Ihre*r Untermieter*in ebenfalls ab. 

Untermieter*in gefunden …

Untermieter*in gefunden …

Sofern Sie bereits eine*n Untermieter*in gefunden haben, ergänzen Sie bitte den Abschnitt im Formular und leiten die vollständig ausgefüllte Anmeldung für die Untervermietung, inklusive einer Kopie des Personalausweises, Pass und/oder Visum vom Untermieter, an unseren Info-Point weiter.

Sie erhalten von uns per E-Mail eine Bestätigung mit dem gegengezeichneten Antrag auf Untervermietung. Bitte beachten Sie, dass erst dann der Einzug Ihres Untermieters zulässig ist und erfolgen kann.

Zimmerübergabe an Untermieter*in

Zimmerübergabe an Untermieter*in

Grundsätzlich sind die Hausmeister in den Wohnheimen nicht für die Übergabe Ihres Zimmers an Ihre Untervermietung zuständig. Organisieren Sie diese Zimmerübergabe bitte eigenständig. Falls Sie nicht mehr vor Ort sind, könnten Sie dies auch beispielsweise über Freunde am Studienstandort oder im Wohnheim umsetzen. 

Vor Übergabe der Mietsache empfehlen wir Ihnen Fotos vom Zustand Ihres Zimmers/Apartments zu machen, damit Sie im Zweifelsfall Regressansprüche gegenüber Ihrem Untermieter geltend machen können.

Sollte der Sonderfall aufgetreten sein, dass Sie ihre Schlüssel bereits beim Hausmeister hinterlassen haben, weil Sie sich sicher waren, dass Sie das Zimmer trotz laufenden Vertrags nicht mehr nutzen möchten und auch keine Untervermietung vornehmen wollen, sich dann aber umentscheiden, können Kosten für erneute Zimmerprüfungen, Reinigungen, Serviceleistungen der Hausmeister und Reparaturen entstehen.

Untermietvertrag

Untermietvertrag

Schließen Sie mit  der/dem Untermieter*in einen schriftlichen Untermietvertrag ab. Entsprechende Vorlagen hierzu finden Sie bei großen online Immobilien Anbietern kostenlos.  

In Ihrem eigenen Interesse raten wir Ihnen, sich Pass oder Personalausweis des Untermieters zeigen zu lassen, um die Identität zu überprüfen oder sich eine Kopie zusenden zu lassen.

Beachten Sie auch die die FAQ Abschnitte den Themen Zimmerübergabe, Kaution und Mietzahlung.

 

Sonderbedingungen WGs

Sonderbedingungen WGs

Sollten Sie Ihr Zimmer in einer WG (in Hechtsheim, Kisselberg, Oberstadt, Binger Schlag oder Weisenau) untervermieten wollen haben Sie zwei Optionen.

Das Einfachste: Suchen Sie sich ein*en Untermieter*in gleichen Geschlechts.

Etwas komplizierter: Sie benötigen die schriftliche Zustimmung Ihrer Mitbewohner*innen, wenn Ihr Untermieter*in nicht gleichen Geschlechts sein sollte. Die Zustimmung der Mitbewohner*innen hat in Schriftform mit Unterschrift und formlos zu erfolgen und ist mit dem Antrag auf Untermiete dem Studierendenwerk Mainz unaufgefordert vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass wir bei Nichterfolgen der Zustimmung Ihren Untermieter*in ablehnen müssen.

Beispiel: Sie wohnen in einer 2er WG in Hechtsheim. Sie haben einen Studierenden als Untermieter gefunden, Ihre Mitbewohnerin und ihr potentieller Untermieter sind einverstanden, sich Küche und Badezimmer gemischtgeschlechtlich zu teilen und zusammen zu leben. Beide erklären schriftlich, dass sie einverstanden sind, zusammen in der 2er WG zu wohnen. Diese Erklärung reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Untermiete zusammen ein.

Sind entweder der Untermieter oder die Mitbewohner*in nicht mit der Konstellation in der WG einverstanden, suchen Sie sich am besten eine andere*n Untermieter*in. Das Stw Mainz wird ohne fehlende Zustimmung ablehnen müssen.

Internet für Untermieter*in

Internet für Untermieter*in

Sobald Ihr*e Untermieter*in eingezogen ist, kann sich diese*r an unserem Info-Point einen Gast-Account für die kostenfreie Nutzung des Internet abholen. Bei Abholung ist der Pass/Personalausweis bereitzuhalten und vorzulegen.

Untervermietung

Jede (auch teilweise) Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mieträume an Dritte Studierende ist ohne die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Studierendenwerks Mainz grundsätzlich verboten.

Sie haben jedoch die Möglichkeit Ihr Zimmer/Appartement in der vorlesungsfreien Zeit vom 01.02. bis 31.03. / 01.07. bis 30.09. im Rahmen der Untervermietung unterzuvermieten. (§ 9 unserer Allgemeinen Mietbedingungen).

Für die Bearbeitung des Untermietantrages fällt eine einmalige Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 50,00 € an, sobald der Antrag auf Genehmigung des Untermietvertrags beim Stw Mainz eingegangen ist.

Als Hauptmieter bleiben Sie gegenüber dem Studierendenwerk Mainz auch für die Dauer der Untervermietung Vertragspartner. Es werden weiterhin sämtliche laufende Mietzahlungen von Ihrem Girokonto abgebucht. Zudem sind Sie mit allen mietvertraglich vereinbarten Rechten und Pflichten für den Zustand Ihres Appartements/Zimmers bei Rückgabe der Mietsache durch Ihren Untermieter verantwortlich.

Im Vorfeld schließen Sie mit dem Untermieter selbst einen Mietvertrag ab. Neben einer frei verhandelbaren Miete, welche die derzeitige Pauschalmiete jedoch nicht überschreiten darf, empfehlen wir Ihnen, eine faire und angemessene Kaution auszuhandeln. In Ihrem eigenen Interesse raten wir Ihnen, sich eine Kopie vom Pass oder Personalausweis des Untermieters vorlegen zu lassen. Außerdem sollten Sie vor Übergabe der Mietsache Fotos vom Zustand Ihres Zimmers/Appartements machen, damit Sie im Zweifelsfall Regressansprüche gegenüber Ihrem Untermieter geltend machen können.

Die Schlüsselübergabe an Ihren Untermieter erfolgt ausschließlich nur über Sie oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Bitte beachten Sie, dass unsere Haustechniker keine Zimmerübergabe oder –abnahme im Rahmen der Untervermietung durchführen werden. Der reibungslose Ein- und Auszug Ihres Untermieters liegt alleine in Ihrem Verantwortungsbereich.

Ihr*e Untermieter*in wird für den Zeitraum der genehmigten Untervermietung ein kostenfreier Gast-Account für die Internetbenutzung zur Verfügung gestellt. Siehe hierzu: „Internet für Untermieter*in“.

Haben Sie weitere Fragen, rufen Sie direkt im Info-Point (+49 6131 392 23 66) an oder schreiben Sie eine  E-Mail - wir beraten Sie gerne.

Anmeldung für die Untervermietung:

Bitte füllen Sie den Antrag auf Untervermietung (siehe Downloads links) aus und senden Sie es an  infopoint@studierendenwerk-mainz.de

Der oder die Untermieter*in muss nicht an einer Mainzer oder Binger Hochschule eingeschrieben sein, sollte aber möglichst nicht älter als 35 Jahre sein.

Mögliche Internet-Portale, um einen Untermieter zu finden, sind:

Sie haben die Möglichkeit Ihr Zimmer/Appartement in unserer Privatzimmervermittlung online anzubieten: www.studierendenwerk-mainz.de/wohnen/privat-wohnen/privatzimmervermittlung 

www.housinganywhere.com/de
www.wg-gesucht.de
www.mitwohnzentrale.de