Der Barbeihilfefonds hat die Unterstützung von hilfsbedürftigen, in Not geratenen Studierenden der Johannes Gutenberg - Universität Mainz, der Hochschule Mainz und der FH Bingen zum Ziel.
Voraussetzung: Eine aktuelle Notlage, welche die Fortsetzung des Studiums gefährdet. Die Barbeihilfe kann nur einmal im Semester in Anspruch genommen werden kann.
Art: Die Beihilfe wird als Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach den vorhandenen Mitteln. In der Regel wird ein Zuschuss von € 700 (zzgl. pro im Haushalt lebendem Kind: € 100) gewährt.
Antragstellung: Dem Antrag, der auf einem besonderen Formblatt einzureichen ist, sind verschiedene Unterlagen beizufügen. Der Antrag muss persönlich abgeholt und abgegeben werden. Über die Gewährung der Beihilfe entscheidet ein Ausschuss.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Begründung der Notlage in Schriftform
- Studienbescheinigung mit Fach- und Semesterzahl
- Gutachten über den Studienverlauf
- Einkommensnachweis
- Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- Mietvertrag und Meldebestätigung
- Passbild
- Ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde(n) Kind/er
Folgende Personen können keine Hilfe beantragen:
Studierende, die das Internationale Studienkolleg Mainz besuchen und am Fachbereich 06 der JGU in Germersheim, den Universitäten Trier oder Kaiserslautern oder an einer anderen Universität oder Fachhochschule zugelassen sind. Programmstipendiaten (Erasmus, Sokrates, DAAD), die nur ein oder höchstens zwei Semester an der Johannes Gutenberg - Universität studieren.
Studierende können keinen Antrag stellen für:
Exkursionen, Pflichtpraktika, Instrumentenkoffer für den TPK, Semestergebühren und alle weiteren anfallenden Kosten, die bereits vor Beginn des Studiums bekannt sind.
Johannes Gutenberg-Universität: | |
Ansprechpartnerin: | Monika Schreiber |
Studentenhaus, Eingang C | |
Raum: | 131a |
Telefon: | 06131/ 39 24762 |
Sprechstunden: | |
Montag und Mittwoch: | 10:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
und nach Vereinbarung | |
FH Bingen | |
Ansprechpartnerin: | Wilma Wirtz |
Studierendenwerk Mainz-Büro FH Bingen | |
Gebäude 5 | |
Raum: | 105 |
Telefon: | 06721/ 409 332 |
E-Mail: | wirtz.wilma@studierendenwerk-mainz.de |
Sprechstunden: | |
Montag - Freitag: | 08:45 – 12:30 Uhr |
und nach Vereinbarung | |
HS Mainz | |
Standort Holzstraße | |
Ansprechpartnerin: | Monika Jurkat |
Holzstraße 36 | |
Raum: | H 0.11, AStA-Büro |
Telefon: | 06131/6288220 |
E-Mail: | asta@hs-mainz.de |
Sprechstunden: | |
Montag: | 11:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag: | 09:00 - 14:00 Uhr |
Standort Campus | |
Ansprechpartnerin: | Barbara Pichler |
Lucy-Hillebrand-Str. 2 | |
Raum: | A0.04, AStA-Büro |
Telefon: | 06131/628 8210 |
E-Mail: | info@asta-fh-mainz.de |
Sprechzeiten: | |
Montag und Mittwoch: | 09:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 13:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:30 - 16:30 Uhr |