Umzug

Sie möchten Umziehen?
Umzüge sind nur mit Genehmigung des Vermieters und nur mit wichtigem Grund sowie ausschließlich zum jeweiligen nächsten Semesterbeginn möglich. Der Vermieter entscheidet hierüber nach freiem Ermessen. Ein Umzug muss in schriftlicher Form beantragt werden. Der schriftliche Antrag muss zu den unten genannten Fristen in der Abteilung Studentisches Wohnen eingereicht werden.
Frist Abgabe Antrag:
- Umzug zum Wintersemester: bis spätestens 30.06.
- Umzug zum Sommersemester: bis spätestens 31.12.
Die notwendigen Anforderungen nebst Tipps zur Antragstellung möchten Sie bitte der Checkliste entnehmen.
Bei Genehmigung Ihres Antrages auf Umzug und Abschluss eines neuen Mietvertrages behalten wir uns gemäß den Allgemeinen Mietbedingungen vor eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von einmalig 200 EUR zu erheben, die mit der ersten Monatsmiete des neuen Vertrages fällig wird. Die Kaution wird anteilmäßig verrechnet und der Differenzbetrag von Ihrem Girokonto abgebucht bzw. zurückerstattet.