Umzug
Du möchtest Umziehen?
Umzug nur mit wichtigem Grund und Genehmigung
Umzug nur mit wichtigem Grund und Genehmigung
Umzüge sind nur mit Genehmigung des Vermieters und nur mit wichtigem Grund. Den wichtigen grund musst du in deinem Antrag erklären.
Der Vermieter entscheidet nach freiem Ermessen, ob dein Antrag genehmigt werden kann, oder nicht.
Umzug nur zum Semesterbeginn
Umzug nur zum Semesterbeginn
Ein Umzug in eine andere Unterkunft vom Studierendenwerk Mainz ist nur zu Beginn eines neuen Semesters möglich. Das heißt: Du kannst frühestens 6 Monate nach deinem Einzug umziehen. Danach geht ein Umzug immer im Abstand von jeweils 6 Monaten, immer zu Semesterbeginn.
Fristen für den Antrag auf Umzug - 30.06 & 31.12
Fristen für den Antrag auf Umzug - 30.06 & 31.12
Ein Umzug muss in schriftlicher Form beantragt werden. Der schriftliche Antrag muss zu den unten genannten Fristen in der Abteilung Studentisches Wohnen eingereicht werden.
Frist Abgabe Antrag:
- Umzug zum Wintersemester: bis spätestens 30.06.
- Umzug zum Sommersemester: bis spätestens 31.12.
Verwaltungskosten, Kautionsanpassung für genehmigten Umzug
Verwaltungskosten, Kautionsanpassung für genehmigten Umzug
Wenn dein Antrag auf einen Umzug genehmigt wird und du einen neuen Mietvertrag mit dem Studierendenwerk Mainz abschließt, kann eine einmalige Verwaltungsgebühr von 200 Euro anfallen. Diese Gebühr wird zusammen mit deiner ersten Miete für das neue Zimmer fällig.
Deine bereits gezahlte Kaution wird mit der Kaution für das neue Zimmer verrechnet. Falls noch ein Rest-Betrag offen ist, buchen wir ihn von deinem Konto ab. Wenn du zu viel Kaution gezahlt hast, bekommst du den Unterschied zurück.
Antrag stellen
Antrag stellen
Die notwendigen Anforderungen und Tipps zu Antragstellung findest du hier in der Checkliste auf der Seite Downloads Wohnen, öffnet in neuem Fenster.
