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Sie ziehen wieder aus?

Bei Ihrem Mietvertrag handelt es sich um ein Zeitmietverhältnis. Das Ende Ihres Mietvertrags finden Sie in Ihrem Mietvertragsdokument. Außerdem können Sie im Mietportal Ihre Vertragszeiten einsehen. Loggen Sie sich hierfür einfach im Mietportal ein und wählen Sie den Menüpunkt "Verträge" aus. Eine Vertragsbeendigung außerhalb der festgelegten Frist ist nicht möglich.

Ein Kündigungsformular stellen wir nicht zur Verfügung, formulieren Sie Ihr Kündigungsschreiben und senden Sie uns dieses unterschriebene Papier-Dokument per Post zu oder werfen Sie es in unseren Briefkasten am Info-Point ein.

Ihr Mietvertrag endet zum Semesterende des laufenden Semesters

Ihr Mietvertrag endet zum Semesterende des laufenden Semesters

Wenn Ihr Vertrag zum Ende des aktuell laufenden Semesters endet, ist eine vorherige Kündigung oder Aufhebung des Mietverhältnisses nicht möglich. Die Mietzeit bis zum Ende des Semesters ist verpflichtend. Die Gültigkeit Ihres Mietvertrags ist ausdrücklich von einer Einschreibung/Immatrikulation nicht abhängig.

Ausziehen

Ausziehen

Ausziehen können Sie auch ohne Kündigung, die Mietzahlung bleibt dennoch bis zum Vertragsende fällig. Sollten Sie vor dem vertragsgemäßen Ende ihren Mietraum zurückgeben, so führt dies ausdrücklich nicht zu einem Aufhebungsvertrag mit vorzeitigem Vertragsende. Bezüglich der bevorstehenden Schlüssel- und Zimmerabnahme bitten wir Sie, die Seite Ausziehen gründlich zu lesen. Zum Thema Kautionsrückzahlung finden Sie auf der Seite Ausziehen ebenfalls Informationen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird von keiner der oben genannten Regelung berührt.

Ihr Mietvertrag läuft länger, als bis zum Ende des Semesters

Ihr Mietvertrag läuft länger, als bis zum Ende des Semesters

Kündigung

Senden Sie uns Ihre im Original unterschriebene Kündigung zum Semesterende über den Postweg zu. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Mietvertragsauflösung per E-Mail oder Fax nicht rechtsgültig ist. Eine vorzeitige Vertragsaufhebung außerhalb der festgelegten Fristen (vgl. allgemeine Mietbedingungen § 15) ist leider nicht möglich und es besteht auch kein Sonderkündigungsrecht. Gibt der Mieter die Mietsache vor dem vertragsgemäßen Beendigungszeitpunkt oder vor dem Kündigungstermin zurück, so führt dies nicht zu einem Aufhebungsvertrag mit vorzeitigem Vertragsende.

Sobald wir Ihr Kündigungsschreiben erhalten haben, übersenden wir Ihnen eine Kündigungsbestätigung mit wichtigen Informationen zum organisatorischen und zeitlichen Ablauf der Mietvertragsbeendigung.

Kündigungsfristen: Wohnheim Bingen

Das Mietverhältnis muss spätestens zum 31.05. für das Sommersemester bzw. zum 30.11. für das Wintersemester zum jeweiligen Semesterende (31.08. und 28.02.) gekündigt werden, damit die Kündigung zum Semesterende gültig ist. Kündigen Sie danach, ist Ihre Kündigung erst zum Ende des Folgesemesters fristgerecht.

Kündigungsfristen: Wohnheime in Mainz

Das Mietverhältnis muss spätestens zum 30.06. für das Sommersemester bzw. zum 31.12. für das Wintersemester zum jeweiligen Semesterende (30.09. und 31.03.) gekündigt sein. Kündigen Sie danach, ist Ihre Kündigung erst zum Ende des Folgesemesters fristgerecht.

Kein Vertragsende vor Semesterende, was kann ich tun?

Kein Vertragsende vor Semesterende, was kann ich tun?

Sie wollten Ihren Vertrag früher beenden, als dies möglich ist: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, Ihren Wohnraum unterzuvermieten. Wichtige Regeln und Tipps finden Sie auf der Seite Untervermietung.

Kaution

Kaution

Informationen zur Kautionsauszahlung finden Sie auf der Seite Ausziehen