FAQ Ferienvermietung
Zu welchen Bedingungen kann ich mein Zimmer ferienvermieten?
Zu welchen Bedingungen kann ich mein Zimmer ferienvermieten?
Antwort:
Du kannst dein Zimmer nur dann ferienvermieten, wenn du nach der Ferienvermietung wieder selbst einziehst und Hauptmieter*in bleibst. Das heißt: Ferienvermietung ist nur erlaubt, wenn du nach den Ferien weiterhin in deinem Apartment wohnst.
Beispiele:
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Erlaubt:
Du bist in den Semesterferien verreist, studierst aber danach weiter in Mainz und wohnst weiterhin in deinem Apartment. In diesem Fall darfst du dein Zimmer ferienvermieten. -
Nicht erlaubt:
Du möchtest ausziehen und planst, die restliche Mietzeit mit einer Ferienvermietung zu überbrücken. Das geht nicht – eine Ferienvermietung ist nur möglich, wenn du selbst nach den Ferien wieder einziehst.
Wichtig: Eine Ferienvermietung ist keine Möglichkeit, deinen Mietvertrag vorzeitig zu beenden oder dein Zimmer dauerhaft abzugeben.
Wenn du unsicher bist, ob deine Situation passt, melde dich gerne bei uns!
Wann kann ich ferienvermieten?
Wann kann ich ferienvermieten?
Antwort:
Du kannst dein Zimmer nur während der vorlesungsfreien Zeit ferienvermieten. Das sind die Zeiträume vom 01.02. bis 31.03. und vom 01.07. bis 30.09. In diesen Zeitfenstern kannst du einen Antrag auf Ferienvermietung beim Studierendenwerk Mainz stellen. Erst wenn dein Antrag genehmigt ist, darfst du dein Zimmer für den angegebenen Zeitraum vermieten.
Wichtig: Läuft dein Mietvertrag im aktuellen Semester aus, ist eine Ferienvermietung nicht mehr möglich. Du musst also auch nach der Ferienvermietung noch Hauptmieter*in bleiben.
Für die Ferienvermietung musst du den Antrag vollständig ausfüllen und im Original am Infopoint abgeben oder per Post an die Abteilung Wohnen schicken. Ohne einen genehmigten Antrag darfst du nicht ferienvermieten.
Kurz zusammengefasst:
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Ferienvermietung nur während der vorlesungsfreien Zeit (01.02.–31.03. / 01.07.–30.09.)
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Antrag auf Ferienvermietung ist Pflicht
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Keine Ferienvermietung, wenn dein Mietvertrag im laufenden Semester endet
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Antrag im Original am Infopoint abgeben oder per Post schicken
Wenn nach dem Lesen aller FAQs noch Fragen offen sind oder du unsicher bist, komm gerne persönlich zur Beratung am Info-Point vorbei. Dort hilft dir das Team Wohnen weiter!
Wie beantrage ich eine Ferienvermietung beim Vermieter, dem Studierendenwerk Mainz?
Wie beantrage ich eine Ferienvermietung beim Vermieter, dem Studierendenwerk Mainz?
Die formale Antragstellung beim Vermieter, dem Stw Mainz ist zwingend erforderlich.
Sie suchen sich selbst eine*n Untermieter*in. Sobald Sie eine*n Untermieter*in gefunden haben, geben Sie den ausgefüllten Antrag inklusive Ausweis- und Immatrikulationskopie am Infopoint ab oder werfen sie diesen in den Briefkasten Staudinger Weg 21. Nun warten Sie auf Rückmeldung des Stw Mainz.
Nach einer Genehmigung durch das Stw Mainz können Sie die weiteren Schritte einleiten und einen Vertrag mit Ihrem Ferienrmieter*in abschließen.
Wer darf Ferienmieter*in werden?
Wer darf Ferienmieter*in werden?
In der vorlesungsfreien Zeit ( vom 01.02. bis 31.03. / 01.07. bis 30.09.) können Sie nur an Studierende vermieten. Deshalb benötigen wir zuzüglich zu jedem Antrag eine Kopie des Ausweisdokuments und eine Immatrikulationsbescheinigung des/der Ferienmieter*in. Bitte denken Sie daran, dass Ferienmieter*innen in jedem Fall möglichst nicht älter als 35 Jahre sein sollten.
Fragen Sie sich selbst zusätzlich, ob ihr*e potentielle Ferienmieter*in in Ihr Wohnheim und ggf. in Ihre WG passt, bevor Sie sie akzeptieren und dem Stw Mainz vorschlagen, denn als Hauptmieter bleiben Sie gegenüber dem Studierendenwerk Mainz auch für die Dauer der Ferienvermietung Vertragspartner.
Bei Rückgabe der Mietsache durch Ihren Ferienmieter sind Sie mit allen mietvertraglich vereinbarten Rechten und Pflichten für den Zustand Ihres Appartements/Zimmers verantwortlich.
Sonderbedingungen WGs
Sollten Sie Ihr Zimmer in einer WG vermieten wollen haben Sie zwei Optionen:
Das Einfachste: Suchen Sie sich ein*en Ferienmieter*in gleichen Geschlechts.
Etwas komplizierter: Sie benötigen die schriftliche Zustimmung Ihrer Mitbewohner*innen, wenn Ihr Ferienmieter*in nicht gleichen Geschlechts sein sollte. Die Zustimmung der Mitbewohner*innen hat in Schriftform mit Unterschrift und formlos zu erfolgen und ist mit dem Antrag auf Ferienmiete dem Studierendenwerk Mainz unaufgefordert vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass wir bei Nichterfolgen der Zustimmung Ihren Ferienmieter*in ablehnen müssen.
Beispiel: Sie wohnen in einer 2er WG in Hechtsheim. Sie haben einen Studierenden als Ferienmieter gefunden, Ihre Mitbewohnerin und ihr potentieller Ferienmieter sind einverstanden, sich Küche und Badezimmer gemischtgeschlechtlich zu teilen und zusammen zu leben. Beide erklären schriftlich, dass sie einverstanden sind, zusammen in der 2er WG zu wohnen. Diese Erklärung reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Ferienmiete zusammen ein.
Sind entweder der Ferienmieter oder die Mitbewohner*in nicht mit der Konstellation in der WG einverstanden, suchen Sie sich am besten eine andere*n Ferienmieter*in. Das Stw Mainz wird ohne fehlende Zustimmung ablehnen müssen.
Wie finde ich eine*n Ferienmieter*in?
Wie finde ich eine*n Ferienmieter*in?
Inserieren Sie Ihren Wohnraum in regionalen Wohnungs-Gesucht-Gruppen oder auf Wohnungs-Gesucht Online-Portalen wie
www.studierendenwerk-mainz.de/wohnen/privat-wohnen/privatzimmervermittlung
Prüfen Sie, wer für Sie als Ferienmieter*in in Frage kommt. Beachten Sie hierzu auch das Alter und die Passgenauigkeit in die Lebensrealität des Wohnheims.
Wer zahlt die Miete?
Wer zahlt die Miete?
Sie, als Hauptmieter bleiben für uns, den Vermieteter (das Stw Mainz) verantwortlich für die Mietzahlung. Laufende Mietzahlungen werden weiterhin von Ihrem Girokonto abgebucht, denn Sie als Hauptmieter bleiben dem Stw Mainz gegenüber auch für die Dauer der Ferienvermietung Vertragspartner. Mahnungen über offene Mieten senden wir an Sie und bei länger ausbleibenden Mietzahlungen leiten wir ggf. weitere rechtliche Schritte gegen Sie ein. Neben einer frei verhandelbaren Miete, welche die derzeitige Pauschalmiete jedoch nicht überschreiten darf, empfehlen wir Ihnen, eine angemessene Kaution auszuhandeln.
Beispiel: Das Studierendenwerk Mainz bucht monatlich die Miete von Ihrem Konto ab. Ihr*e Ferienmieter*in überweist die monatliche Miete an Sie. Auf diese Weise wissen Sie sicher, ob Ihr*e Ferienmieter*in der Zahlungspflicht nachkommt.
Nehme ich für die Ferienvermietung Kaution und wie läuft die Kautionsrückzahlung?
Nehme ich für die Ferienvermietung Kaution und wie läuft die Kautionsrückzahlung?
Erstellen Sie mit dem/der Ferienmieter*in einen schriftlichen Vertrag, verlangen Sie eine vernünftige Kaution und ggf. eine Kopie von Pass oder Personalausweis zu Ihrer persönlichen Sicherheit. Machen Sie vielleicht auch Fotos vom Zustand des Zimmers vor der Übergabe an den/die Ferienmieter*in.
Als Hauptmieter*in bleiben Sie gegenüber dem Studierendenwerk Mainz auch für die Dauer der Ferienvermietung Vertragspartner. Insofern sind Sie mit allen mietvertraglich vereinbarten Rechten und Pflichten für den Zustand Ihres Appartements/Zimmers bei Rückgabe der Mietsache durch Ihre*n Ferienmieter verantwortlich. Die durch den/die Ferienmieter*in verursachten Schäden würden zu Ihren Lasten gehen und werden bei Vertragsende von Ihrer Kaution in Abzug gebracht. Daher empfehlen wir Ihnen die Kaution an den/die Ferienmieter*in erst zurückzuzahlen, sobald Sie als Hauptmieter*in die Kaution vom Studierendenwerk Mainz zurückbekommen haben. Die Auszahlung Ihrer Kaution erfolgt in der Regel ca. 6-8 Wochen nach Ende Ihres Mietvertrags auf das von Ihnen angegebene Girokonto. Sollten wir beim Auszug Beanstandungen festgestellt haben, verzögert sich die Bearbeitung.
Ferienmieter*in gefunden …
Ferienmieter*in gefunden …
Sofern Sie bereits eine*n Ferienmieter*in gefunden haben, leiten Sie die vollständig ausgefüllte Anmeldung für die Ferienvermietung, inklusive einer Kopie des Personalausweises, Pass und/oder Visum der/des Ferienmieters*in und deren/dessen Immatrikulation, an unseren Info-Point weiter.
Sie erhalten von uns per E-Mail eine Bestätigung mit dem gegengezeichneten Antrag auf Ferienvermietung. Bitte beachten Sie, dass erst dann der Einzug Ihres Ferienmieters zulässig ist und erfolgen kann.
Zimmerübergabe an Ferienmieter*in
Zimmerübergabe an Ferienmieter*in
Grundsätzlich sind die Hausmeister in den Wohnheimen nicht für die Übergabe Ihres Zimmers an Ihre Ferienvermietung zuständig. Organisieren Sie diese Zimmerübergabe bitte eigenständig. Falls Sie nicht mehr vor Ort sind, könnten Sie dies auch beispielsweise über Freunde am Studienstandort oder im Wohnheim umsetzen.
Vor Übergabe der Mietsache empfehlen wir Ihnen Fotos vom Zustand Ihres Zimmers/Apartments zu machen, damit Sie im Zweifelsfall Regressansprüche gegenüber Ihrem Ferienmieter geltend machen können.
Ferienmietvertrag
Ferienmietvertrag
Schließen Sie mit der/dem Ferienmieter*in einen schriftlichen Ferienmietvertrag ab. Entsprechende Vorlagen hierzu finden Sie bei großen online Immobilien Anbietern kostenlos.
In Ihrem eigenen Interesse raten wir Ihnen, sich Pass oder Personalausweis des Ferienmieters zeigen zu lassen, um die Identität zu überprüfen oder sich eine Kopie zusenden zu lassen.
Beachten Sie auch die die FAQ Abschnitte den Themen Zimmerübergabe, Kaution und Mietzahlung.
Sonderbedingungen WGs
Sonderbedingungen WGs
Sollten Sie Ihr Zimmer in einer WG vermieten wollen, haben Sie zwei Optionen.
Das Einfachste: Suchen Sie sich ein*en Ferienmieter*in gleichen Geschlechts.
Etwas komplizierter: Sie benötigen die schriftliche Zustimmung Ihrer Mitbewohner*innen, wenn Ihr/e Ferienmieter*in nicht gleichen Geschlechts sein sollte. Die Zustimmung der Mitbewohner*innen hat in Schriftform mit Unterschrift und formlos zu erfolgen und ist mit dem Antrag auf Ferienmiete dem Studierendenwerk Mainz unaufgefordert vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass wir bei Nichterfolgen der Zustimmung Ihren/Ihrer Ferienmieter*in ablehnen müssen.
Beispiel: Sie wohnen in einer 2er WG in Hechtsheim. Sie haben einen Studierenden als Ferienmieter gefunden, Ihre Mitbewohnerin und ihr potenzieller Ferienmieter sind einverstanden, sich Küche und Badezimmer gemischtgeschlechtlich zu teilen und zusammen zu leben. Beide erklären schriftlich, dass sie einverstanden sind, zusammen in der 2er WG zu wohnen. Diese Erklärung reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Ferienmiete zusammen ein.
Sind entweder der Ferienmieter oder die Mitbewohner*in nicht mit der Konstellation in der WG einverstanden, suchen Sie sich am besten eine/n andere*n Ferienmieter*in. Das Stw Mainz wird ohne fehlende Zustimmung ablehnen müssen.
Internet für Ferienmieter*in
Internet für Ferienmieter*in
Sobald Ihr*e Ferienmieter*in eingezogen ist, kann sich diese*r an unserem Info-Point einen Gast-Account für die kostenfreie Nutzung des Internets abholen. Bei Abholung ist der Pass/Personalausweis bereitzuhalten und vorzulegen.
Anmeldung für die Ferienvermietung
Anmeldung für die Ferienvermietung
Anmeldung für die Ferienvermietung
Bitte füllen Sie den Antrag auf Ferienvermietung (siehe Downloads links) aus und geben Sie diesen im Infopoint oder im Briefkasten Staudinger Weg 21, ab.
Der oder die Ferienmieter*in muss eingeschriebene/r Student*in und möglichst nicht älter als 35 Jahre sein.
Mögliche Internet-Portale, um eine/n Ferienmieter*in zu finden, finden Sie unter der Frage: "Wie finde ich eine Ferienmieterin"?
Ferienvermietung
Jede (auch teilweise) Ferienvermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mieträume an Dritte Studierende ist ohne die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Studierendenwerks Mainz grundsätzlich verboten.
Sie haben jedoch die Möglichkeit Ihr Zimmer/Appartement in der vorlesungsfreien Zeit vom 01.02. bis 31.03. / 01.07. bis 30.09. im Rahmen der Ferienvermietung unterzuvermieten. (§ 9 unserer Allgemeinen Mietbedingungen).
Für die Bearbeitung des Ferienmietantrages fällt eine einmalige Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 75,00 € an, sobald der Antrag auf Genehmigung des Ferienmietvertrags beim Stw Mainz eingegangen ist.
Als Hauptmieter*in bleiben Sie gegenüber dem Studierendenwerk Mainz auch für die Dauer der Ferienvermietung Vertragspartner*in. Es werden weiterhin sämtliche laufende Mietzahlungen von Ihrem Girokonto abgebucht. Zudem sind Sie mit allen mietvertraglich vereinbarten Rechten und Pflichten für den Zustand Ihres Appartements/Zimmers bei Rückgabe der Mietsache durch Ihre/n Ferienmieter*in verantwortlich.
Im Vorfeld schließen Sie mit dem/der Ferienmieter*in selbst einen Mietvertrag ab. Neben einer frei verhandelbaren Miete, welche die derzeitige Pauschalmiete jedoch nicht überschreiten darf, empfehlen wir Ihnen, eine faire und angemessene Kaution auszuhandeln. In Ihrem eigenen Interesse raten wir Ihnen, sich eine Kopie vom Pass oder Personalausweis der/s Ferienmieters*in vorlegen zu lassen. Außerdem sollten Sie vor Übergabe der Mietsache Fotos vom Zustand Ihres Zimmers/Appartements machen, damit Sie im Zweifelsfall Regressansprüche gegenüber Ihrem/Ihrer Ferienmieter*in geltend machen können.
Die Schlüsselübergabe an Ihre/n Ferienmieter*in erfolgt ausschließlich nur über Sie oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Der reibungslose Ein- und Auszug Ihrer/Ihres Ferienmieters*in liegt allein in Ihrem Verantwortungsbereich.
Ihr*e Ferienmieter*in wird für den Zeitraum der genehmigten Ferienvermietung ein kostenfreier Gast-Account für die Internetbenutzung zur Verfügung gestellt. Siehe hierzu: „Internet für Ferienmieter*in“.
Haben Sie weitere Fragen, rufen Sie direkt im Info-Point (+49 6131 392 23 66) an oder schreiben Sie eine E-Mail - wir beraten Sie gerne.