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FAQ Ferienvermietung

Ferienvermietung nur mit Genehmigung

Ferienvermietung nur mit Genehmigung

Die (auch teilweise) Untervermietung deines Zimmers oder Apartments an Dritte ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Genehmigung des Studierendenwerk Mainz erlaubt. Ohne diese Erlaubnis ist eine Ferienvermietung nicht gestattet.

Für die Bearbeitung deines Antrags fällt eine einmalige Verwaltungspauschale von 75 Euro an. Während der Ferienvermietung bleibst du weiterhin Vertragspartner*in und haftest für dein Zimmer – auch für Schäden, die während der Ferienvermietung entstehen.

Den Antrag findest du unter: “Wie beantrage ich eine Ferienvermietung?”

Ferienmietpreis maximal Pauschalmiete

Ferienmietpreis maximal Pauschalmiete

Die Miete darf die aktuelle Pauschalmiete nicht überschreiten. Wir empfehlen dir, mit deinem*r Ferienmieter*in einen schriftlichen Vertrag zu schließen, eine Kaution zu vereinbaren und dir eine Ausweiskopie geben zu lassen. Mach am besten auch Fotos vom Zustand deines Zimmers vor der Übergabe.

Schlüsselübergabe

Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe organisierst du selbst. Dein*e Ferienmieter*in kann am Info-Point einen Gast-Account für das Internet erhalten.

Zu welchen Bedingungen kann ich mein Zimmer ferienvermieten?

Zu welchen Bedingungen kann ich mein Zimmer ferienvermieten?

Du kannst dein Zimmer nur dann ferienvermieten, wenn du nach der Ferienvermietung wieder selbst einziehst und Hauptmieter*in bleibst. Das heißt: Ferienvermietung ist nur erlaubt, wenn du nach den Ferien weiterhin in deinem Apartment wohnst.

Beispiele:

  • Erlaubt:
    Du bist in den Semesterferien verreist, studierst aber danach weiter in Mainz und wohnst weiterhin in deinem Apartment. In diesem Fall darfst du dein Zimmer ferienvermieten.
  • Nicht erlaubt:
    Du möchtest ausziehen und planst, die restliche Mietzeit mit einer Ferienvermietung zu überbrücken. Das geht nicht – eine Ferienvermietung ist nur möglich, wenn du selbst nach den Ferien wieder einziehst.

Wichtig: Eine Ferienvermietung ist keine Möglichkeit, deinen Mietvertrag vorzeitig zu beenden oder dein Zimmer dauerhaft abzugeben.

Wenn du unsicher bist, ob deine Situation passt, melde dich gerne bei uns!

Wann kann ich ferienvermieten?

Wann kann ich ferienvermieten?

Du kannst dein Zimmer nur während der vorlesungsfreien Zeit ferienvermieten. Das sind die Zeiträume vom 01.02. bis 31.03. und vom 01.07. bis 30.09. In diesen Zeitfenstern kannst du einen Antrag auf Ferienvermietung beim Studierendenwerk Mainz stellen. Erst wenn dein Antrag genehmigt ist, darfst du dein Zimmer für den angegebenen Zeitraum vermieten.

Wichtig: Läuft dein Mietvertrag im aktuellen Semester aus, ist eine Ferienvermietung nicht mehr möglich. Du musst also auch nach der Ferienvermietung noch Hauptmieter*in bleiben.

Für die Ferienvermietung musst du den Antrag vollständig ausfüllen und im Original am Infopoint abgeben oder per Post an die Abteilung Wohnen schicken. Ohne einen genehmigten Antrag darfst du nicht ferienvermieten.

Kurz zusammengefasst:

  • Ferienvermietung nur während der vorlesungsfreien Zeit (01.02.–31.03. / 01.07.–30.09.)
  • Antrag auf Ferienvermietung ist Pflicht
  • Keine Ferienvermietung, wenn dein Mietvertrag im laufenden Semester endet
  • Antrag im Original am Infopoint abgeben oder per Post schicken

Wenn nach dem Lesen aller FAQs noch Fragen offen sind oder du unsicher bist, komm gerne persönlich zur Beratung am Info-Point vorbei. Dort hilft dir das Team Wohnen weiter!

Wie beantrage ich eine Ferienvermietung beim Vermieter, dem Studierendenwerk Mainz?

Wie beantrage ich eine Ferienvermietung beim Vermieter, dem Studierendenwerk Mainz?

Die formale Antragstellung beim Vermieter, dem Studierendenwerk Mainz, ist zwingend erforderlich.

Du suchst dir selbst eine*n Untermieter*in. Sobald du eine*n Untermieter*in gefunden hast, gibst du 

  1. den ausgefüllten Antrag (Link unten)
  2. eine Ausweis Kopie und
  3. eine Immatrikulationsbescheinigung

am Infopoint ab oder wirfst sie in den Briefkasten am Staudinger Weg 21, 55128 Mainz. Dann wartest du auf Rückmeldung des Studierendenwerk Mainz.

Antrag auf Genehmigung einer Ferienvermietung als PDF-Download auf Downloads Wohnen, Seite öffnet in neuem Fenster

Erstelle den Vertrag mit dem*r Ferienmieter*in erst nach der Zusage durch das Studierendenwerk Mainz.

Wer darf Ferienmieter*in werden?

Wer darf Ferienmieter*in werden?

In der vorlesungsfreien Zeit (vom 01.02-31.03./01.07.-30.09.) kannst du nur an Studierende vermieten. Deshalb benötigen wir zuzüglich zu jedem Antrag eine Kopie des Ausweisdokuments und eine Immatrikulationsbescheinigung des Ferienmieters/der Ferienmieterin. Bitte denke daran, dass Ferienmieter*innen in jedem Fall möglichst nicht älter als 35 Jahre sein sollten.

Frage dich selbst zusätzlich, ob deine potentielle Ferienmieter*in in dein Wohnheim und ggf. in deine WG passt, bevor du sie akzeptierst und dem Stw Mainz vorschlägst. Denn als Hauptmieter bleibst du gegenüber dem Studierendenwerk Mainz auch für die Dauer der Ferienvermietung Vertragspartner.

Bei Rückgabe der Mietsache durch deine*n Ferienmieter*in bist du mit allen mietvertraglich vereinbarten Rechten und Pflichten für den Zustand deines Apartments/Zimmers verantwortlich.

Sonderbedingungen WG

Solltest du dein Zimmer in einer WG vermieten wollen, hast du zwei Optionen:

Das Einfachste: Such dir eine*n Ferienmieter*in gleichen Geschlechts.

Etwas komplizierter: Du benötigst die schriftliche Zustimmung deiner Mitbewohner*innen, wenn dein Ferienmieter*in nicht gleichen Geschlechts sein sollte. Die Zustimmung der Mitbewohner*innen hat in Schriftform mit Unterschrift und formlos zu erfolgen und ist mit dem Antrag auf Ferienmiete dem Studierendenwerk Mainz unaufgefordert vorzulegen. Bitte beachte, dass wir bei Nichterfolgen der Zustimmung deinen Ferienmieter*in ablehnen müssen.

Beispiel: Du wohnst in einer 2er WG in Hechtsheim. Du hast einen Studierenden als Ferienmieter gefunden, deine Mitbewohnerin und dein potentieller Ferienmieter sind einverstanden, sich Küche und Badezimmer gemischtgeschlechtlich zu teilen und zusammen zu leben. Beide erklären schriftlich, dass sie einverstanden sind, zusammen in der 2er WG zu wohnen. Diese Erklärung reichst du mit deinem Antrag auf Ferienmiete zusammen ein.

Sind entweder der Ferienmieter oder der*die Mitbewohner*in nicht mit der Konstellation in der WG einverstanden, suchst du dir am besten eine*n andere*n Ferienmieter*in. Das Stw Mainz wird ohne fehlende Zustimmung ablehnen müssen.

Wie finde ich eine*n Ferienmieter*in?

Wie finde ich eine*n Ferienmieter*in?

Inseriere deinen Wohnraum in regionalen Wohnungs-Gesucht-Gruppen oder auf Wohnungs-Gesucht Online-Portalen wie

www.studierendenwerk-mainz.de/wohnen/privat-wohnen/privatzimmervermittlung

www.wg-gesucht.de

www.mitwohnzentrale.de

https://housinganywhere.com/de/

Prüfe, wer für dich als Ferienmieter*in in Frage kommt. Beachte hierzu auch das Alter und die Passgenauigkeit in die Lebensrealität des Wohnheims.

Wer zahlt die Miete?

Wer zahlt die Miete?

Du als Hauptmieter bleibst für uns, den Vermieter (das Stw Mainz), verantwortlich für die Mietzahlung. Laufende Mietzahlungen werden weiterhin von deinem Girokonto abgebucht, denn du als Hauptmieter bleibst dem Stw Mainz gegenüber auch für die Dauer der Ferienvermietung Vertragspartner. Mahnungen über offene Mieten senden wir an dich und bei länger ausbleibenden Mietzahlungen leiten wir ggf. weitere rechtliche Schritte gegen dich ein. Neben einer frei verhandelbaren Miete, welche die derzeitige Pauschalmiete jedoch nicht überschreiten darf, empfehlen wir dir, eine angemessene Kaution auszuhandeln.

Beispiel: Das Studierendenwerk Mainz bucht monatlich die Miete von deinem Konto ab. Dein*e Ferienmieter*in überweist die monatliche Miete an dich. Auf diese Weise weißt du sicher, ob dein*e Ferienmieter*in der Zahlungspflicht nachkommt.

Nehme ich für die Ferienvermietung Kaution und wie läuft die Kautionsrückzahlung?

Nehme ich für die Ferienvermietung Kaution und wie läuft die Kautionsrückzahlung?

Erstelle mit dem*r Ferienmieter*in einen schriftlichen Vertrag, verlange eine vernünftige Kaution. Mach eine Kopie von Pass oder Personalausweis zu deiner persönlichen Sicherheit. Fertige Fotos vom Zustand des Zimmers vor der Übergabe an den/die Ferienmieter*in.

Als Hauptmieter*in bleibst du gegenüber dem Studierendenwerk Mainz auch für die Dauer der Ferienvermietung Vertragspartner. Insofern bist du mit allen mietvertraglich vereinbarten Rechten und Pflichten für den Zustand deines Apartments/Zimmers bei Rückgabe der Mietsache durch deine*n Ferienmieter verantwortlich. Die durch den/die Ferienmieter*in verursachten Schäden gehen zu deinen Lasten und werden bei Vertragsende von deiner Kaution abgezogen. Daher empfehlen wir dir, die Kaution an den/die Ferienmieter*in erst zurückzuzahlen, sobald du als Hauptmieter*in die Kaution vom Studierendenwerk Mainz zurückbekommen hast. Die Auszahlung deiner Kaution erfolgt in der Regel ca. 6-8 Wochen nach Ende deines Mietvertrags auf das von dir angegebene Girokonto. Sollten wir beim Auszug Beanstandungen festgestellt haben, verzögert sich die Bearbeitung.

Ferienmieter*in gefunden …

Ferienmieter*in gefunden …

Sofern du bereits eine*n Ferienmieter*in gefunden hast, leitest du die vollständig ausgefüllte Anmeldung für die Ferienvermietung, inklusive einer Kopie des Personalausweises, Passes und/oder Visum der Ferienmieterin/des Ferienmieters und deren/dessen Immatrikulation an unseren Info-Point, infopoint@studierendenwerk-mainz.de, weiter.

Du erhältst von uns per E-Mail eine Bestätigung mit dem gegengezeichneten Antrag auf Ferienvermietung. Bitte beachte, dass erst dann der Einzug deiner Ferienmieterin/deines Ferienmieters zulässig ist und erfolgen kann.

Antrag auf Genehmigung einer Ferienvermietung als PDF-Download auf Downloads Wohnen, Seite öffnet in neuem Fenster

Zimmerübergabe an Ferienmieter*in

Zimmerübergabe an Ferienmieter*in

Grundsätzlich sind die Hausmeister in den Wohnheimen nicht für die Übergabe deines Zimmers an deine Ferienmieterin/deinen Ferienmieter zuständig. Organisiere diese Zimmerübergabe bitte eigenständig. Falls du nicht mehr vor Ort bist, könntest du dies auch beispielsweise über Freunde am Studienstandort oder im Wohnheim umsetzen.

Vor Übergabe der Mietsache empfehlen wir dir, Fotos vom Zustand deines Zimmers/Apartments zu machen, damit du im Zweifelsfall Regressansprüche gegenüber deiner Ferienmieterin/Ferienmieter geltend machen kannst.

Ferienmietvertrag

Ferienmietvertrag

Schließe mit  der*m Ferienmieter*in einen schriftlichen Ferienmietvertrag ab. Entsprechende Vorlagen hierzu findest du bei großen online Immobilien Anbietern kostenlos. 

In deinem eigenen Interesse raten wir dir, dir Pass oder Personalausweis der Ferienmieterin/des Ferienmieters zeigen zu lassen, um die Identität zu überprüfen. Mach eine Kopie des Ausweises oder fotografiere diesen.

Beachte die die FAQ Abschnitte den Themen Zimmerübergabe, Kaution und Mietzahlung.

 

Sonderbedingungen WG

Sonderbedingungen WG

Solltest du dein Zimmer in einer WG vermieten wollen, hast du zwei Optionen.

Das Einfachste: Such dir eine*n Ferienmieter*in gleichen Geschlechts.

Etwas komplizierter: Du benötigst die schriftliche Zustimmung deiner Mitbewohner*innen, wenn dein*e Ferienmieter*in nicht gleichen Geschlechts sein sollte. Die Zustimmung der Mitbewohner*innen hat in Schriftform mit Unterschrift und formlos zu erfolgen und ist mit dem Antrag auf Ferienmiete dem Studierendenwerk Mainz unaufgefordert vorzulegen. Bitte beachte, dass wir bei Nichterfolgen der Zustimmung deinen Ferienmieter*in ablehnen müssen.

Beispiel: Du wohnst in einer 2er WG in Hechtsheim. Du hast einen Studierenden als Ferienmieter gefunden. Dein Mitbewohnerin und ihr potenzieller Ferienmieter sind einverstanden, sich Küche und Badezimmer gemischtgeschlechtlich zu teilen und zusammen zu leben. Beide erklären schriftlich, dass sie einverstanden sind, zusammen in der 2er WG zu wohnen. Diese Erklärung reichst du mit deinem Antrag auf Ferienmiete zusammen ein.

Sind entweder der Ferienmieter oder die Mitbewohner*in nicht mit der Konstellation in der WG einverstanden, suchst du dir am besten eine/n andere*n Ferienmieter*in. Das Stw Mainz wird ohne fehlende Zustimmung ablehnen müssen.

Internet für Ferienmieter*in

Internet für Ferienmieter*in

Sobald dein Ferienmieter*in eingezogen ist, kann sich diese*r an unserem Info-Point einen Gast-Account für die kostenfreie Nutzung des Internets abholen. Bei Abholung ist der Pass/Personalausweis bereitzuhalten und vorzulegen.

Anmeldung für die Ferienvermietung

Anmeldung für die Ferienvermietung

Anmeldung für die Ferienvermietung

Bitte fülle den Antrag auf Ferienvermietung aus und gib diesen im Infopoint ab oder wirf ihn in den Briefkasten Staudinger Weg 21.

Der oder die Ferienmieter*in muss eingeschriebene*r Student*in und möglichst nicht älter als 35 Jahre sein.

Mögliche Internet-Portale, um eine*n Ferienmieter*in zu finden, findest du unter der Frage: "Wie finde ich eine Ferienmieterin"?

Antrag auf Genehmigung einer Ferienvermietung als PDF-Download auf Downloads Wohnen, Seite öffnet in neuem Fenster

Rechtliche Grundlage für Ferienvermietungen

Rechtliche Grundlage für Ferienvermietungen

Auf der Seite Rechtliche Grundlagen (öffnet in neuem Fenster) findest du in dem Dokument 

  • Allgemeine Mietbedingungen (PDF) 

in § 8 Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte, Ferienvermietung die rechtliche Grundlage für die Antworten in diesem FAQ.

Antrag auf Genehmigung einer Ferienvermietung als PDF-Download