FAQ Wohnen
Herzlich Willkommen im Wohnheim
Alle wichtigen Infos für die Bewohner*innen unserer Wohnheime haben wir in unserer Info-Mappe zusammengestellt. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen: von Autoload bis Zufahrtsberechtigung.
Sie können die Broschüre als PDF herunterladen, indem Sie auf das Cover klicken.
FAQ – Rund ums Wohnen
Wann bewerbe ich mich für ein Zimmer/Apartment?
Wann bewerbe ich mich für ein Zimmer/Apartment?
Bewirb dich so früh wie möglich für ein Zimmer: am besten direkt mit deiner Bewerbung für die Uni oder Hochschule. Früher geht natürlich auch. Zum Zeitpunkt deiner Bewerbung für ein Zimmer beim Studiwerk Mainz muss noch keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegen.
Unsere Wohnheimplätze vermieten wir jeweils in den Monaten vor Semesterbeginn. Deshalb sind unsere Wohnheime zu Semesterbeginn in der Regel voll belegt. Dann ist es also schon zu spät, um sich für das laufende Semester noch zu bewerben.
Das Antragsformular für eine Bewerbung für ein Zimmer findest du hier.
Wichtig ist noch:
Finde heraus was zu dir passt :: Preisübersicht der Wohnheime :: Ausstattung der Wohnheime & Wohnformen :: Darf ich hier wohnen - Wohnberechtigung
Kann ich mich zu Semesterbeginn noch bewerben?
Kann ich mich zu Semesterbeginn noch bewerben?
Ja, aber wahrscheinlich bekommst du frühestens zum nächsten Semester ein Zimmer, wenn du dich während des Semesters bewirbst. Bedenke hierbei: das Semester beginnt am Monatsersten und nicht mit der Einführungswoche oder den Vorlesungen. Zu Semesterbeginn sind in der Regel alle Wohnheime belegt, was bedeutet, dass alle Zimmer vermietet sind.
Wie lange darf ich im Wohnheim wohnen?
Wie lange darf ich im Wohnheim wohnen?
Insgesamt beträgt die maximale Wohnzeit für vollumfänglich wohnberechtigte Studierende 7 Semester, also 3,5 Jahre. Wir erinnern Sie per E-Mail drei Monate vor Semesterende daran, dass Sie Ihren Mietvertrag um ein weiteres Semester verlängern können.
Mit ehrenamtlichem Engagement oder mit einem begründeten Antrag können Sie Ihre Wohnzeit auch noch über 7 Semester weiter verlängern.
Für eingeschränkt wohnberechtigte Bewohner*innen ist eine Verlängerung des Vertrages nur möglich, wenn im Folgesemester weiterhin freie Plätze zur Verfügung stehen. Priorität haben die vollumfänglich wohnberechtigten Studierenden. Die maximale Wohnzeit ist weiterhin begrenzt. Bitte beachten Sie den entsprechenden Absatz in Ihrem Mietvertrag.
Wohnberechtigung - kann ich mich für einen Wohnheimplatz bewerben?
Wohnberechtigung - kann ich mich für einen Wohnheimplatz bewerben?
Bewerben Sie sich so früh wie möglich. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss noch keine Immatrikulation oder Zulassung der Hochschulen vorliegen. Reichen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung über das Mietportal nach, sobald Sie sie erhalten. Die Frage der Einschreibung wird für Sie erst relevant, wenn Sie entscheiden möchten, ob sie einen Mietvertrag unterschreiben wollen.
Eingeschriebene Studierende der folgenden Hochschulen werden bei der Mietvertragsvergabe bevorzugt, denn hier liegt eine vollumfängliche Wohnberechtigung vor.
- Johannes Gutenberg-Universität Mainz (inkl. Studienkolleg und Musikhochschule)
- Hochschule Mainz
- Technische Hochschule Bingen
Studierende anderer Hochschulen & Externe, Nicht-Studierende
Wir haben keinen Platz für Sie. Sie können nicht bei uns wohnen. Da wohnberechtige Anträge von Studierenden der oben genannten Hochschulen Vorrang haben und wir seit Jahren eine Warteliste dieser wohnberechtigen Studierenden haben, haben Sie keine Möglichkeit in einem Studierendenwohnheim des Studierendenwerk Mainz wohnen und müssen sich eine private Unterkunft suchen.
All-inclusive-Miete - was heißt das?
All-inclusive-Miete - was heißt das?
Wir bieten Ihnen eine All inclusive Miete. Das heißt, es fallen neben der monatlichen Miete keine weiteren Kosten für Wasser, Strom, Internet und Müllentsorgung an.
In der Miete nicht umfasst sind:
- Rundfunkbeitrag (weitere Informationen hier)
- Waschkosten - wer seine Wäsche waschen will, muss dafür bezahlen. Eine Waschmaschinenladung kostet € 1,80, eine Trocknerladung € 0,80
- Schlüsseldienst-Notdienstkosten außerhalb der Arbeitszeiten der Hausmeister.
Ich habe noch keine Zulassung, soll ich den Vertrag trotzdem unterschreiben?
Ich habe noch keine Zulassung, soll ich den Vertrag trotzdem unterschreiben?
Sollten Sie noch keine Zulassung erhalten haben oder noch nicht wissen, ob Sie in Mainz oder Bingen studieren werden, müssen Sie für sich abwägen und entscheiden, ob Sie den Vertrag annehmen möchten oder nicht. Die Gültigkeit des Mietvertrags ist hiervon nicht abhängig.
Immatrikulationsbescheinigung vorlegen
Ihre Immatrikulationsbescheinigung müssen Sie nach Erhalt für das jeweils laufende Semester, am Besten über das Mietportal, vorlegen.
ohne Immatrikulation
Sollten Sie nicht immatrikuliert werden, so haben Sie laut §2 Abs. 3 der Rahmensatzung zusätzlich zur regulären Miete die jeweils gültigen Sozialbeiträge zu leisten. Diese Sozialbeiträge zahlen eingeschriebene Studierende direkt an die Hochschulen (JGU, HS Mainz, TH Bingen) und werden von diesen für die sozialen Dienste an das Stw Mainz weitergeleitet.
Wann erhalte ich ein Mietvertragsangebot?
Wann erhalte ich ein Mietvertragsangebot?
Frühestens 2-6 Wochen vor Einzugsdatum werden die Mietverträge versendet.
Sommersemester:
Zwischen Januar und Ende März erfolgt der Versand der Zimmerangebote/Mietvertragsangebote für Feburar, März und Arpil.
Wintersemester:
Zwischen Juli und Ende September werden Zimmerangebote/Mietvertragsangebote für August, September und Oktober versendet.
Je später die Bewerbung, desto später das Angebot
Wir vergeben die Zimmer nach Antragsdatum, das heißt je später Sie sich beworben haben, umso später senden wir Ihnen ein Angebot zu.
Ihr Mietvertrag kommt per E-Mail
Die Angebote für ein Zimmer in den Wohnheimen des Stw Mainz werden per E-Mail versendet. Ihre Frist zur Bestätigung des angebotenen Mietvertrags beträgt zwischen 1 und 3 Tagen. Nach dieser Frist verfällt das Angebot und Sie werden automatisch von der Warteliste gelöscht. Prüfen Sie deshalb bitte regelmäßig Ihren E-Mail-Account.
Sie warten schon lange und haben noch nichts vom Stw Mainz gehört?
Haben Sie
- einen Antrag über das Mietportal gestellt?
- direkt im Anschluss den Bestätigungslink angeklickt, damit Ihre Daten in unser System übertragen werden?
- den Link in der E-Mail angeklickt, die im regelmäßigen Turnus mehrerer Wochen versendet wird, um auf der Warteliste zu bleiben?
Wenn Sie diese Fragen alle mit "Ja!" beantworten können und nach einiger Zeit noch nichts von uns gehört haben, schreiben Sie uns eine E-Mail
Bedenken Sie hierbei auch, für welches Datum des Vertragsbeginns Sie sich beworben haben.
Wie erhalte ich ein Mietvertragsangebot?
Wie erhalte ich ein Mietvertragsangebot?
Per Mail: Die Mietverträge werden per E-Mail von wohnen@studierendenwerk-mainz.de versendet. Bitte prüfen Sie deshalb regelmäßig Ihre E-Mails, auch den SPAM-Ordner, sodass Sie keine Frist versäumen.
Bin ich auf der Warteliste?
Bin ich auf der Warteliste?
Sie warten schon lange und haben noch nichts vom Stw Mainz gehört?
Haben Sie
- einen Antrag über das Mietportal gestellt?
- direkt im Anschluss den Bestätigungslink angeklickt, damit Ihre Daten in unser System übertragen werden?
- den Link in der E-Mail angeklickt, die im regelmäßigen Turnus mehrerer Wochen versendet wird, um auf der Warteliste zu bleiben?
Wenn Sie diese Fragen alle mit "Ja!" beantworten können sind sie auf der Warteliste.
Wenn Sie sich vor mehreren Wochen oder Monaten beorben haben und noch nie eine Mail wie oben in Punkt 3. erhalten haben, schreiben Sie uns eine E-Mail
Wenn Sie geprüft haben wann die Mietvertragsangebote versendet werden und es jetzt kurz vor Mietvertragsbeginn ist, schreiben Sie uns eine E-Mail
Brauche ich eine Hausrat- oder eine Haftpflichtversicherung?
Brauche ich eine Hausrat- oder eine Haftpflichtversicherung?
Wir empfehlen Ihnen, zu klären, ob Sie über Ihre Eltern familienversichert über eine Haftpflicht- und eine Hausratversicherung verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Hausrat- und einer Haftpflichtversicherung zu Ihrer eigenen Absicherung. Es bleibt jedoch vollumfänglich Ihre Entscheidung, ob Sie diesem Rat folgen.
Wie erreiche ich den Notdienst?
Wie erreiche ich den Notdienst?
In Notfällen wie beispielsweise bei Feuer, Explosionen, Wasserschäden mit laufendem Wasser, Stromausfall, Vandalismus oder für den kostenpflichtigen Notfall-Schlüsseldienst außerhalb der Arbeitszeiten der Hausmeister, falls Sie sich ausgeschlossen haben, können Sie den Notdienst anrufen.
Zur Info - während der Arbeitszeiten der Hausmeister ist der Schlüsseldienst kostenlos.
In meinem Zimmer/im Wohnheim ist etwas kaputt gegangen, was mache ich?
In meinem Zimmer/im Wohnheim ist etwas kaputt gegangen, was mache ich?
Füllen Sie den Reparaturzettel aus und werfen Sie ihn in den Hausmeister-Briefkasten .
Melden Sie alles
Melden Sie bitte Schäden aller Art, die Ihnen auf dem Wohnheimgelände, in Ihrem Zimmer/Apartment und auf allgemeinen Flächen (wie z. B. den Fluren) auffallen Ihrem Hausmeister. Füllen Sie hierfür einen Reparaturzettel aus, unterschreiben und legen ihn in den Hausmeister-Briefkasten.
Nur den Hausmeister reparieren lassen
Bitte keine eigenmächtigen Reparaturen vornehmen, z.B. auf keinen Fall den Abfluss in der Dusche ausbauen! Bei Verstopfung bitte umgehend den Hausmeister informieren. Kosten von falsch ausgeführten Reparaturen werden Ihnen in Rechnung gestellt. Also schützen Sie sich selbst, teilen Sie dem Hausmeister Schäden mit und lassen ihn oder eine Fachfirma die Reparaturen durchführen
Weshalb endet mein Mietvertrag zum Semesterende?
Weshalb endet mein Mietvertrag zum Semesterende?
Wir bieten Ihnen einen Zeitmietvertrag für sieben Semester an. Am Ende des 7. Semesters endet Ihr Vertrag somit automatisch.
Verlängern können Sie Ihren Mietvertrag natürlich auch. Lesen Sie nach unter: Wie lange darf ich im Wohnheim wohnen oder unter Mietvertrag verlängern.
Ich möchte vor Vertragsende ausziehen, geht das?
Ich möchte vor Vertragsende ausziehen, geht das?
Ja, aber ...
Sie können vor Vertragsende aus Ihrem Zimmer ausziehen, Ihre Miete müssen Sie jedoch bis zum vertraglich festgelegten Mietende weiterzahlen.
Gibt der/die Mieter*n die Mietsache vor dem vertragsgemäßen Beendigungszeitpunkt oder vor dem Kündigungstermin zurück, so führt dies ausdrücklich nicht zu einem Aufhebungsvertrag mit vorzeitigem Vertragsende. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Weitere Informationen zur Kündigung des Mietvertrags finden sie unter Mietvertrag beenden.
Kann ich meinen Mietvertrag vor Semsterende beenden?
Kann ich meinen Mietvertrag vor Semsterende beenden?
Nein. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses vor Semesterende ist nicht möglich.
Wenn Ihr Vertrag zum Ende des aktuell laufenden Semesters endet, ist eine vorherige Kündigung oder Aufhebung des Mietverhältnisses nicht möglich. Die Mietzeit bis zum Ende des Semesters ist verpflichtend. Die Gültigkeit Ihres Mietvertrags ist ausdrücklich von einer Einschreibung/Immatrikulation nicht abhängig.
Kann ich mein Zimmer untervermieten?
Kann ich mein Zimmer untervermieten?
Nein, Sie können Ihr Zimmer nicht untervermieten. Aber Sie können Ihr Zimmer kündigen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Mietvertrag beenden
Eine Untervermietung Ihres leeren Zimmer ist generell nicht möglich.
Ich gehe ein Semester ins Ausland. Kann ich danach in ein Zimmer des Stw Mainz zurückkehren?
Ich gehe ein Semester ins Ausland. Kann ich danach in ein Zimmer des Stw Mainz zurückkehren?
Ja, Sie können sich als "Wiedereinzieher*in" bewerben.
Kündigen Sie Ihren aktuellen Mietvertrag und bewerben Sie sich direkt danach im Mietportal auf ein Zimmer. Auf der letzten Seite der Bewerbung bei "Hinweise und Informationen an das Team Wohnen" notieren Sie, dass Sie Wiedereinzieher*in sind. In dieses Feld können Sie auch Ihre alte Zimmernummer schreiben und darum bitten, wieder in genau dieses Zimmer einziehen zu können. Das Team Wohnen bemüht sich, Ihrem Wunsch nachzukommen. Es ist jedoch nicht garantiert, dass Sie Ihr altes Zimmer nach Rückkehr aus Ihrem Auslandsaufenthalt wieder beziehen werden. Bedenken Sie, dass Ihr ehemaliges Zimmer wahrscheinlich noch immer von Ihrem/Ihrer Nachmieter*in bewohnt sein wird.
Es gilt: je eher Sie sich bewerben, desto besser. Zum Zeitpunkt der erneuten Bewerbung müssen Sie noch nicht ausgezogen sein. Sie können sich schon bewerben, noch während Sie in Ihrem aktuellen Zimmer wohnen.
Wie sind die Zimmer im Wohnheim ausgestattet?
Wie sind die Zimmer im Wohnheim ausgestattet?
Wir bieten nur möblierten Wohnraum an. Alle Wohnungen, Zimmer und Apartments sind mindestens mit Bett, Schrank, Schreibtisch, Stuhl, Regal und einem eigenen Kühlschrank ausgestattet.
Eine Grundausstattung, wie Bettdecke, Kopfkissen, Bettwäsche, Geschirr, Handtücher ist nicht inklusive, diese können Sie mitbringen oder bei uns bestellen/abholen.
Wie funktioniert das Internet im Wohnheim?
Wie funktioniert das Internet im Wohnheim?
Internet im Wohnheim
Wir nutzen das Universitätsnetzwerk in unseren Wohnheimen. Bis zur Aktivierung kann es ca. 1-2 Wochen dauern.
Genaue Informationen finden sie auf der Seite Internet im Wohnheim
Wie werden die Mietanpassungen berechnet?
Wie werden die Mietanpassungen berechnet?
Um bei steigenden Preisen sicherzustellen, dass die Finanzierung der Wohnheime auch für die Zukunft gesichert ist, hat der Verwaltungsrat am 23. Juni 2022 beschlossen, dass der Warmmietenanteil der Wohnheimmiete zukünftig jeweils zum 1. September nach dem Verbraucherpreisindex erhöht wird. Eine Ankündigung der Mieterhöhung soll in der Regel im Juni erfolgen.
Um die Mieterhöhung konkret zu berechnen, werden die Preissteigerungen gemäß VPI von Juni des Vorjahres bis Mai des laufenden Jahres berücksichtigt.
Die Mieterhöhung nach VPI bezieht sich ausschließlich auf den Warmmietenanteil der Wohnheimmiete. Was bedeutet dies?
Das Studierendenwerk Mainz unterscheidet bei der Festlegung der von Ihnen zu zahlenden All-inclusive-Miete intern zwischen dem sog. Warmmieten- und einem Kaltmietenanteil. Diese Begriffe haben aber nichts mit der Kalt- oder Warmmiete zu tun, wie Sie diese möglicherweise vom allgemeinen Mietmarkt kennen. Der sog. Kaltmietenanteil umfasst die Tilgungsraten und Zinsen aus der Finanzierung der Wohnheime bzw. die Miete, die das Studierendenwerk an Dritte als Eigentümer von Wohnheimgebäuden zahlt (z.B. für das Wohnheim Kisselberg). Der Warmmietenanteil umfasst alle anderen Kosten, wie z.B. Heizung, Wasser, Strom, Hausmeister, Verwaltung, Wartung, kleinere Instandhaltungen, Grundsteuer. Lediglich dieser Warmmietenanteil unterliegt der Anpassung nach dem VPI und wird pro Bettplatz berechnet. Beim Kaltmietenanteil werden die Mieterhöhungen, die der Gebäudeeigentümer an uns weitergibt, bei der Mieterhöhung berücksichtigt. Die jährliche Annuität, die wir für unsere eigenen Wohnheime an die Bank bezahlen, bleibt gleich.
Wie wurde die aktuelle Mieterhöhung berechnet?
Der über alle Wohnheime auf den einzelnen Bettplatz beim Studierendenwerk Mainz heruntergebrochene Warmmietenanteil belief sich 2021 auf 152,49 €. Nur dieser Teil Ihrer All-inclusive-Miete unterliegt der Anpassung nach dem VPI. Der VPI stieg im Zeitraumraum Juni 21 bis Mai 22 um 8,11 %. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung des Warmmietenanteils von 12,37 €. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Mietzahlungsverpflichtungen des Studierendenwerks aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder anderweitiger Mieterhöhungen auf den Bettplatz heruntergebrochen um 1,17 €. Hieraus ergibt sich sodann eine Gesamtmietanpassung von 13,54 € und gerundet 14,00 €. (Anm.: In 2022 erfolgte bereits zum 01.04. eine Mietanpassung um 6 €, weshalb zum 01.09. lediglich eine nochmalige Mieterhöhung von 8 € erfolgt).
Was ist durch die Mieterhöhung nicht abgedeckt?
Mit diesen Mieterhöhungen nicht abgebildet werden Zusatzaufwendungen für regelmäßig notwendige größere Sanierungen, Instandhaltungen und sonstige Investitionen in die Wohnheime. Über solche zusätzlich erforderlichen Mieterhöhungen entscheidet der Verwaltungsrat des Studierendenwerks jeweils bedarfsbezogen in unregelmäßigen Abständen gesondert.
Muss ich Rundfunkbeitrag zahlen?
Muss ich Rundfunkbeitrag zahlen?
Generell müssen Sie den Rundfunkbeitrag zahlen und sich hierfür anmelden. Tun Sie dies nicht, erhalten Sie rückwirkend von der zuständigen Stelle eine Mahnung über die fälligen Beträge. Warum? Hier finden Sie eine Erklärung des Solidaritätsmodells auf rundfunkbeitrag.de.
Können Sie sich befreien lassen oder Ermäßigung beantragen?
Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite rundfunkbeitrag.de.
Sie wohnen in einer WG?
In WGs braucht nur ein*e Bewohner*in zu zahlen: Sprechen Sie sich hierzu mit Ihren Mitbewohner*innen ab und teilen Sie den Beitrag unter sich auf.
Autoload - Wie kann ich mich registrieren für die automatische Aufladung meiner Bezahl-App?
Autoload - Wie kann ich mich registrieren für die automatische Aufladung meiner Bezahl-App?
Autoload ist ein automatisierter Auflade-Service. In den Wohnheimen hängen Automaten, an denen du mit deiner Geheimzahl deine StudiCard aufladen kannst, um bspw. die Waschmaschine und den Trockner zu bezahlen.
Was sollten internationale Studierende besonders beachten?
Was sollten internationale Studierende besonders beachten?
In unseren Wohnheimen freuen wir uns auf Sie. Ganz egal, ob sie für ein ganzes Studium nach Mainz oder Bingen kommen, oder ob Sie für einen Austausch in die Region kommen. Wir bieten Ihnen in unseren Wohnheimen ein neues Zuhause.
Wir empfehlen Ihnen den Online Antrag für ein Zimmer
- vor dem 15. Januar (Sommersemester) bzw.
- vor dem 15. Juli (Wintersemester) auszufüllen.
So haben Sie die größten Chancen, einen Platz im Wohnheim zu bekommen.
Klicken Sie anschließend den Bestätigungslink an, den wir Ihnen per E-Mail zusenden, um Ihre Bewerbung zu bestätigen (nur dann erhalten wir die Bewerbung in unserem System. Bitte checken Sie nun regelmäßig Ihre E-Mails (auch Junk-Mail/Spam). Das Zimmerangebot senden wir per Mail zu. Das Angebot muss innerhalb von 3 Tagen bestätigt werden, danach wird das Zimmer anderen Studierenden angegboten.
Sie wollen lieber auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Unterkunft suchen?
Natürlich können Sie auch privat ein Zimmer suchen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass es in Deutschland nicht sehr üblich ist, ein privates Zimmer oder eine Wohnung zu mieten, die möbliert ist. Ausländische Studierende haben es oft schwer eine Wohnung zu finden, wenn sie die Landessprache nicht gut beherrschen und nur für eine kurze Zeit etwas mieten möchten. Auf dem Privatmarkt brauchen Studierende allgemein oft die Unterschrift oder die Bürgschaft der Eltern. Für WGs muss man sich üblicherweise bewerben und an WG-Castings teilnehmen. Das heißt, dass Sie im Vorhinein häufig in Mainz sein müssen, um privat etwas finden zu können. Weitere Informationen zum privaten Wohnen finden Sie hier.
Wohnheimwörterbuch - dt : frz, ara, pol, rus, spa, frz, engl, chin
Wohnheimwörterbuch - dt : frz, ara, pol, rus, spa, frz, engl, chin
Du bist gerade erst in Mainz angekommen und du hast keine Lust dauernd ein Wörterbuch mit dir herumzuschleppen? Dann versuch es mal mit der illustrierten Wohnheimwörterbuch-App iDormDict für dein Smartphone, die dir das Leben ungemein erleichtern wird!
Das Wörterbuch ist auch als PDF herunterladbar.
- Deutsch, Französisch & Arabisch
- Deutsch, Polnisch & Russisch
- Deutsch, Spanisch & Französisch
- Deutsch, Englisch & Chinesisch
Gesundheitswörterbuch
Das Gesundheitswörterbuch gibt dir einen guten Überblick z.B. über Krankenversicherung, Arztbesuch und Atteste.
Wohnheimbroschüre - Infos für Bewohner*innen
Wohnheimbroschüre - Infos für Bewohner*innen
Alle wichtigen Infos für die Bewohner*innen unserer Wohnheime haben wir in unserer Info-Mappe zusammengestellt. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen: von Autoload bis Zufahrtsberechtigung.
Sie können die Broschüre als PDF herunterladen, indem Sie oben auf das Cover klicken.
Studienbericht: Wohnpräferenzen und Wohnsituation in den Wohnheimen des Studierendenwerks Mainz
Wer wohnt in unseren Wohnheimen, warum ziehen Studierende dort ein und was ist ihnen im Wohnheimleben wichtig. Apartment oder WG, Preis oder Quadratmeterzahl, Ausstattung oder Entfernung? Diesen und anderen Fragen sind Viktoria Bading und Andreas Wettlaufer in der Studie für Ihre Masterarbeit bei Herrn Dr. Schiener in Kooperation mit dem Stw Mainz nachgegangen.
„Wohnpräferenzen und Wohnsituation in den Wohnheimen des Studierendenwerks Mainz“ ist der Titel der Studie aus dem Jahr 2019, an der 32% der Bewohner*innen teilgenommen haben. Lernen Sie die Demographie der Bewohner*innenstruktur kennen und lesen Sie, was die beiden Soziologie Studierenden in ihrer Masterarbeit herausfinden konnten: Die Studie zum Download.
Studienbericht: Leben und Studieren in den Wohnheimen des Studierendenwerks Mainz
Ein Studienbericht aus dem Lehrforschungsprojekt „Bedingungen und Präferenzen studentischen Wohnens im diskreten Entscheidungsexperiment“ 2021/22 von Studierenden der Johannes-Gutenberg Universität Mainz, Institut für Soziologie in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Mainz aus dem November 2021.