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FAQ Wohnen

Herzlich Willkommen im Wohnheim

Alle wichtigen Infos für die Bewohner*innen unserer Wohnheime haben wir in unserer Info-Mappe zusammengestellt. Hier findest du alles, was du wissen musst: von Autoload bis Zufahrtsberechtigung. 

Du kannst die Broschüre als PDF herunterladen, indem du auf das Cover klickst.

FAQ – Rund ums Wohnen

Wann bewerbe ich mich für ein Zimmer/Apartment?

Wann bewerbe ich mich für ein Zimmer/Apartment?

Bewirb dich so früh wie möglich für ein Zimmer: am besten direkt mit deiner Bewerbung für die Uni oder Hochschule. Früher geht natürlich auch. Zum Zeitpunkt deiner Bewerbung für ein Zimmer beim Studiwerk Mainz muss noch keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegen.

Unsere Wohnheimplätze vermie­ten wir jeweils in den Monaten vor Semesterbeginn. Deshalb sind unsere Wohnheime zu Semesterbeginn in der Regel voll belegt. Dann ist es also schon zu spät, um sich für das laufende Semester noch zu bewerben.

Das Antragsformular für eine Bewerbung für ein Zimmer findest du hier.

Wichtig ist noch:

Finde heraus was zu dir passt :: Preisübersicht der Wohnheime :: Ausstattung der Wohnheime & Wohnformen  :: Darf ich hier wohnen - Wohnberechtigung 

Kann ich mich zu Semesterbeginn noch bewerben?

Kann ich mich zu Semesterbeginn noch bewerben?

Ja, aber wahrscheinlich bekommst du frühestens zum nächsten Semester ein Zimmer, wenn du dich während des Semesters bewirbst. Bedenke hierbei: das Semester beginnt am Monatsersten und nicht mit der Einführungswoche oder den Vorlesungen. Zu Semesterbeginn sind in der Regel alle Wohnheime belegt, was bedeutet, dass alle Zimmer vermietet sind. 

Wie lange darf ich im Wohnheim wohnen?

Wie lange darf ich im Wohnheim wohnen?

Insgesamt beträgt die maximale Wohnzeit für vollumfänglich wohnberechtigte Studierende 7 Semester, also 3,5 Jahre. Wir erinnern dich per E-Mail drei Monate vor Semesterende daran, dass du deinen Mietvertrag um ein weiteres Semester verlängern kannst. 

Mit ehrenamtlichem Engagement oder mit einem begründeten Antrag kannst du dein Wohnzeit auch noch über 7 Semester weiter verlängern, mehr unter Mietvertrag verlängern.

Für eingeschränkt wohnberechtigte Bewohner*innen ist eine Verlängerung des Vertrages nur möglich, wenn im Folgesemester weiterhin freie Plätze zur Verfügung stehen. Priorität haben die vollumfänglich wohnberechtigten Studierenden. Die maximale Wohnzeit ist weiterhin begrenzt. Bitte beachte den entsprechenden Absatz in deinem Mietvertrag. 

Wohnberechtigung - kann ich mich für einen Wohnheimplatz bewerben?

Wohnberechtigung - kann ich mich für einen Wohnheimplatz bewerben?

Bewirb dich so früh wie möglich. Zum Zeitpunkt deiner Bewerbung musst du noch nicht an einer Hochschule eingeschrieben oder zugelassen sein. Sobald du deine Immatrikulationsbescheinigung hast, reich sie einfach über das Mietportal nach. Die Einschreibung wird erst dann wichtig, wenn du dich entscheidest, einen Mietvertrag zu unterschreiben.

Eingeschriebene Studierende der folgenden Hochschulen werden bei der Vergabe der Mietverträge bevorzugt, weil hier eine volle Wohnberechtigung vorliegt:

  • Johannes Gutenberg-Universität Mainz (inklusive Studienkolleg und Musikhochschule)
  • Hochschule Mainz
  • Technische Hochschule Bingen


Studierende anderer Hochschulen und Externe, Nicht-Studierende müssen sich etwas anderes suchen. Wir haben keinen Platz für dich. Du kannst nicht bei uns wohnen. Da Studierende der genannten Hochschulen, die wohnberechtigt sind, bei uns immer Vorrang haben und es schon seit Jahren eine Warteliste gibt, kannst du leider kein Zimmer in einem Wohnheim vom Studierendenwerk Mainz bekommen. Du musst dir deshalb eine private Unterkunft suchen.

Die rechtliche Grundlage dieser Punkte findest du in der Rahmensatzung der Wohnheime des Studiwerk Mainz
Tipp: Falls du noch nach anderen Angeboten suchst, hier ein Tipp: Prüfee die privaten Zimmerangebote.

All-inclusive-Miete - was heißt das?

All-inclusive-Miete - was heißt das?

Wir bieten Ihnen eine All inclusive Miete. Das heißt, es fallen neben der monatlichen Miete keine weiteren Kosten für Wasser, Strom, Internet  und Müllentsorgung an. 

In der Miete nicht umfasst sind:

  • Rundfunkbeitrag: weitere Informationen www.rundfungbeitrag.de
  • Waschkosten - wer seine Wäsche waschen will, muss dafür bezahlen. Eine Waschmaschinenladung kostet € 1,80, eine Trocknerladung € 0,80
  • Schlüsseldienst-Notdienstkosten außerhalb der Arbeitszeiten der Hausmeister.

Ich habe noch keine Zulassung, soll ich den Vertrag trotzdem unterschreiben?

Ich habe noch keine Zulassung, soll ich den Vertrag trotzdem unterschreiben?

Falls du noch keine Zulassung bekommen hast oder noch nicht sicher bist, ob du in Mainz oder Bingen studierst, musst du selbst abwägen und entscheiden, ob du den Vertrag annehmen möchtest oder nicht. Die Gültigkeit vom Mietvertrag hängt nicht davon ab.

Immatrikulationsbescheinigung vorlegen
Sobald du deine Immatrikulationsbescheinigung hast, reich sie bitte für das aktuelle Semester – am besten über das Mietportal – ein.

ohne Immatrikulation

Solltest du nicht immatrikuliert werden, hast du laut  §2 Abs. 3 der Rahmensatzung zusätzlich zur regulären Miete die jeweils gültigen Sozialbeiträge zu leisten. Diese Sozialbeiträge zahlen eingeschriebene Studierende direkt an die Hochschulen (JGU, HS Mainz, TH Bingen) und werden von diesen für die sozialen Dienste an das Studierendenwerk Mainz weitergeleitet.

Wann erhalte ich ein Mietvertragsangebot?

Wann erhalte ich ein Mietvertragsangebot?

Frühestens 2 bis 6 Wochen vor deinem Einzug bekommst du den Mietvertrag zugeschickt.

Sommersemester:
Zwischen Januar und Ende März verschicken wir die Zimmer- und Mietvertragsangebote für Februar, März und April.

Wintersemester:
Zwischen Juli und Ende September bekommst du Angebote für Zimmer und Mietverträge für August, September und Oktober.

Je später deine Bewerbung, desto später das Angebot:
Wir vergeben die Zimmer nach dem Datum deiner Bewerbung. Das heißt: Je später du dich bewirbst, desto später bekommst du ein Angebot.

Dein Mietvertrag kommt per E-Mail:
Die Angebote für ein Zimmer in den Wohnheimen vom Studierendenwerk Mainz schicken wir dir per E-Mail. Du hast dann 1 bis 3 Tage Zeit, das Angebot zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Angebot und du wirst automatisch von der Warteliste gelöscht. Prüfe deshalb regelmäßig deinen E-Mail-Account.

Du wartest schon lange und hast noch nichts vom Studierendenwerk Mainz gehört?
Überprüfe bitte Folgendes:

  • Hast du einen Antrag über das Mietportal gestellt?
  • Hast du direkt danach den Bestätigungslink angeklickt, damit deine Daten ins System übernommen werden?
  • Hast du den Link in der E-Mail angeklickt, die regelmäßig alle paar Wochen kommt, um auf der Warteliste zu bleiben?

Wenn du alle Fragen mit „Ja“ beantworten kannst und trotzdem nach längerer Zeit nichts von uns gehört hast, schreib uns gerne eine  E-Mail 
Bedenken hierbei auch, für welches Datum des Vertragsbeginns du dich beworben hast. Im Mietportal kannst du das nochmal checken. Log dich ein uns schau nach.

Wie erhalte ich ein Mietvertragsangebot?

Wie erhalte ich ein Mietvertragsangebot?

Per Mail: Die Mietverträge werden per E-Mail von wohnen@studierendenwerk-mainz.de versendet. Bitte prüfen deshalb regelmäßig dein E-Mails, auch den SPAM-Ordner, damit du keine Frist versäumst.

Bin ich auf der Warteliste?

Bin ich auf der Warteliste?

Du wartest schon lange und hast noch nichts vom Studierendenwerk Mainz gehört?
Hast du …

  • einen Antrag über das Mietportal gestellt?
  • direkt danach den Bestätigungslink angeklickt, damit deine Daten in unser System übertragen werden?
  • den Link in der E-Mail angeklickt, die alle paar Wochen verschickt wird, um auf der Warteliste zu bleiben?

Wenn du alle Fragen mit „Ja!“ beantworten kannst, bist du auf der Warteliste. Log dich im Mietportal ein. Dort kannst du sehen, zu welchem Datum und für welche Wohnformen du dich beworben hast.

Falls du dich vor mehreren Wochen oder Monaten beworben hast und nie eine E-Mail wie unter Punkt 3 bekommen hast, schreib uns bitte eine  E-Mail an wohnen@studierendenwerk-mainz.de 

Wenn du geprüft hast wann die Mietvertragsangebote versendet werden und es jetzt kurz vor Mietvertragsbeginn ist, schreiben uns eine E-Mail an wohnen@studierendenwerk-mainz.de 

Brauche ich eine Hausrat- oder eine Haftpflichtversicherung?

Brauche ich eine Hausrat- oder eine Haftpflichtversicherung?

Wir empfehlen dir dringend, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. So bist du abgesichert, falls du in deiner Unterkunft versehentlich einen Schaden verursachst. Die Kosten für Reparaturen, zum Beispiel wenn ein Siphon (das Abflussrohr an der Dusche) abgeschraubt und dabei beschädigt wird, können schnell sehr hoch werden. Ohne Versicherung musst du diese Kosten selbst tragen.

Bitte versuche nicht, Reparaturen wie das Abschrauben eines Siphons selbst durchzuführen. Wende dich immer an den Hausmeister – er hilft dir weiter und sorgt dafür, dass alles fachgerecht erledigt wird.

Prüfe am besten, ob du vielleicht noch über deine Eltern familienversichert bist – das ist häufig bei Haftpflicht- und Hausratversicherungen der Fall. Falls nicht, empfehlen wir dir, selbst eine Haftpflicht- und Hausratversicherung abzuschließen. Das schützt dich vor hohen Kosten und gibt dir Sicherheit im Alltag. Die Entscheidung liegt natürlich bei dir.

www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/kosten-des-studiums/versicherungen/private-haftpflichtversicherung

Wie erreiche ich den Notdienst?

Wie erreiche ich den Notdienst?

In Notfällen wie beispielsweise bei Feuer, Explosionen, Wasserschäden mit laufendem Wasser, Stromausfall, Vandalismus oder für den kostenpflichtigen Notfall-Schlüsseldienst außerhalb der Arbeitszeiten der Hausmeister, also falls du dich ausgeschlossen hast: Dann kannst du den Notdienst anrufen.

Zur Info - während der Arbeitszeiten der Hausmeister ist der Schlüsseldienst kostenlos.

In meinem Zimmer/im Wohnheim ist etwas kaputt gegangen, was mache ich?

In meinem Zimmer/im Wohnheim ist etwas kaputt gegangen, was mache ich?

Füllen den Reparaturzettel aus und wirf ihn in den Hausmeister-Briefkasten.

Melde alles!
Melde bitte alle Schäden, die dir auf dem Wohnheimgelände, in deinem Zimmer oder Apartment und auf den allgemeinen Flächen (zum Beispiel auf den Fluren) auffallen, direkt deinem Hausmeister. Fülle dafür einen Reparaturzettel aus, unterschreibe ihn und wirf ihn in den Hausmeister-Briefkasten.

Nur der Hausmeister darf reparieren
Bitte führe keine eigenen Reparaturen durch – zum Beispiel solltest du niemals den Abfluss in der Dusche selbst ausbauen! Wenn etwas verstopft ist, informiere sofort den Hausmeister. Falls du Reparaturen selbst machst und dabei etwas schiefgeht, musst du die Kosten selbst zahlen. Schütze dich also und lass immer den Hausmeister oder eine Fachfirma die Reparaturen übernehmen.

 

Weshalb endet mein Mietvertrag zum Semesterende?

Weshalb endet mein Mietvertrag zum Semesterende?

Wir bieten Ihnen einen Zeitmietvertrag für sieben Semester an. Am Ende des 7. Semesters endet dein Vertrag somit automatisch. 

Verlängern kannst du deinen Mietvertrag natürlich auch. Lies nach unter: Wie lange darf ich im Wohnheim wohnen  oder unter Mietvertrag verlängern.

 

Ich möchte vor Vertragsende ausziehen, geht das?

Ich möchte vor Vertragsende ausziehen, geht das?

Ja, aber ...

du kannst vor Vertragsende aus deinem Zimmer ausziehen, Deine Miete musst du jedoch bis zum vertraglich festgelegten Mietende weiterzahlen. 

Gibt der/die Mieter*n die Mietsache vor dem vertragsgemäßen Beendigungszeitpunkt oder vor dem Kündigungstermin zurück, so führt dies ausdrücklich nicht zu einem Aufhebungsvertrag mit vorzeitigem Vertragsende. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Weitere Informationen zur Kündigung des Mietvertrags findest du unter Mietvertrag beenden.

Kann ich meinen Mietvertrag vor Semsterende beenden?

Kann ich meinen Mietvertrag vor Semsterende beenden?

Nein. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses vor Semesterende ist nicht möglich. 

Wenn dein Vertrag zum Ende des aktuell laufenden Semesters endet, ist eine vorherige Kündigung oder Aufhebung des Mietverhältnisses nicht möglich. Die Mietzeit bis zum Ende des Semesters ist verpflichtend. Die Gültigkeit deines Mietvertrags ist ausdrücklich von einer Einschreibung/Immatrikulation nicht abhängig.

Kann ich mein Zimmer untervermieten?

Kann ich mein Zimmer untervermieten?

Nein, du kannst dein Zimmer nicht untervermieten. Aber du kannst dein Zimmer kündigen.

Weitere Informationen findest du auf der Seite Mietvertrag beenden
 

Eine Untervermietung deines leeren Zimmer ist generell nicht möglich

Ich gehe ein Semester ins Ausland. Kann ich danach in ein Zimmer des Stw Mainz zurückkehren? 

Ich gehe ein Semester ins Ausland. Kann ich danach in ein Zimmer des Stw Mainz zurückkehren? 

Ja, du kannst dich als "Wiedereinzieherin" bewerben.

Kündige einfach deinen aktuellen Mietvertrag und bewirb dich direkt danach im Mietportal auf ein Zimmer. Auf der letzten Seite der Bewerbung findest du das Feld „Hinweise und Informationen an das Team Wohnen“. Dort schreibst du rein, dass du Wiedereinzieherin bist. Du kannst hier auch deine alte Zimmernummer und deine Mieter ID angeben und darum bitten, wieder in genau dieses Zimmer einzuziehen. Das Team Wohnen versucht, deinen Wunsch zu erfüllen. Es gibt aber keine Garantie, dass du nach deinem Auslandsaufenthalt wieder genau dein altes Zimmer bekommst. Meistens wohnt dort noch deine Nachmieterin.

Je früher du dich bewirbst, desto besser sind deine Chancen. Zum Zeitpunkt deiner erneuten Bewerbung musst du noch nicht ausgezogen sein – du kannst dich also schon bewerben, während du noch in deinem aktuellen Zimmer wohnst.

 

Wie sind die Zimmer im Wohnheim ausgestattet?

Wie sind die Zimmer im Wohnheim ausgestattet?

Wir bieten nur möblierten Wohnraum an. Alle Wohnungen, Zimmer und Apartments sind mindestens mit Bett, Schrank, Schreibtisch, Stuhl, Regal und einem eigenen Kühlschrank ausgestattet. 

Eine Grundausstattung, wie Bettdecke, Kopfkissen, Bettwäsche, Geschirr, Handtücher ist nicht inklusive, diese kannst du mitbringen oder bei uns bestellen/abholen.

Wie funktioniert das Internet im Wohnheim?

Wie funktioniert das Internet im Wohnheim?

Internet im Wohnheim

Wir nutzen das Universitätsnetzwerk in unseren Wohnheimen. Bis zur Aktivierung kann es ca. 1-2 Wochen dauern. 

Genaue Informationen findest du auf der Seite Internet im Wohnheim
 

Wie werden die Mietanpassungen berechnet?

Wie werden die Mietanpassungen berechnet?

Um bei steigenden Preisen sicherzustellen, dass die Finanzierung der Wohnheime auch für die Zukunft gesichert ist, hat der Verwaltungsrat am 23. Juni 2022 beschlossen, dass der Warmmietenanteil der Wohnheimmiete zukünftig jeweils zum 1. September nach dem Verbraucherpreisindex erhöht wird. Eine Ankündigung der Mieterhöhung soll in der Regel im Juni erfolgen.

Um die Mieterhöhung konkret zu berechnen, werden die Preissteigerungen gemäß VPI  von Juni des Vorjahres bis Mai des laufenden Jahres berücksichtigt.

Die Mieterhöhung nach VPI bezieht sich ausschließlich auf den Warmmietenanteil der Wohnheimmiete. Was bedeutet dies?

Das Studierendenwerk Mainz unterscheidet bei der Festlegung der von Ihnen zu zahlenden All-inclusive-Miete intern zwischen dem sog. Warmmieten- und einem Kaltmietenanteil. Diese Begriffe haben aber nichts mit der Kalt- oder Warmmiete zu tun, wie diese möglicherweise vom allgemeinen Mietmarkt bekannt sind. Der sog. Kaltmietenanteil umfasst die Tilgungsraten und Zinsen aus der Finanzierung der Wohnheime bzw. die Miete, die das Studierendenwerk an Dritte als Eigentümer von Wohnheimgebäuden zahlt (z.B. für das Wohnheim Kisselberg). Der Warmmietenanteil umfasst alle anderen Kosten, wie z.B. Heizung, Wasser, Strom, Hausmeister, Verwaltung, Wartung, kleinere Instandhaltungen, Grundsteuer. Lediglich dieser Warmmietenanteil unterliegt der Anpassung nach dem VPI und wird pro Bettplatz berechnet. Beim Kaltmietenanteil werden die Mieterhöhungen, die der Gebäudeeigentümer an uns weitergibt, bei der Mieterhöhung berücksichtigt. Die jährliche Annuität, die wir für unsere eigenen Wohnheime an die Bank bezahlen, bleibt gleich.  

Wie wurde die aktuelle Mieterhöhung berechnet?

Der über alle Wohnheime auf den einzelnen Bettplatz beim Studierendenwerk Mainz heruntergebrochene Warmmietenanteil belief sich 2021 auf 152,49 €. Nur dieser Teil Ihrer All-inclusive-Miete unterliegt der Anpassung nach dem VPI. Der VPI stieg im Zeitraumraum Juni 21 bis Mai 22 um 8,11 %. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung des Warmmietenanteils von 12,37 €. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Mietzahlungsverpflichtungen des Studierendenwerks aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder anderweitiger Mieterhöhungen auf den Bettplatz heruntergebrochen um 1,17 €. Hieraus ergibt sich sodann eine Gesamtmietanpassung von 13,54 € und gerundet 14,00 €. (Anm.: In 2022 erfolgte bereits zum 01.04. eine Mietanpassung um 6 €, weshalb zum 01.09. lediglich eine nochmalige Mieterhöhung von 8 € erfolgt).

Was ist durch die Mieterhöhung nicht abgedeckt?

Mit diesen Mieterhöhungen nicht abgebildet werden Zusatzaufwendungen für regelmäßig notwendige größere Sanierungen, Instandhaltungen und sonstige Investitionen in die Wohnheime. Über solche zusätzlich erforderlichen Mieterhöhungen entscheidet der Verwaltungsrat des Studierendenwerks jeweils bedarfsbezogen in unregelmäßigen Abständen gesondert.

 

Muss ich Rundfunkbeitrag zahlen?

Muss ich Rundfunkbeitrag zahlen?

Generell musst du den Rundfunkbeitrag zahlen und sich hierfür anmelden. Tust du dies nicht, erhältst du rückwirkend von der zuständigen Stelle eine Mahnung über die fälligen Beträge. Warum? Hier findest du eine Erklärung des Solidaritätsmodells auf rundfunkbeitrag.de.

Kann ich mich befreien lassen oder Ermäßigung beantragen?
Informationen hierzu erhalten findest du auf der Seite rundfunkbeitrag.de.

Du wohnst in einer WG?
In WGs braucht nur ein*e Bewohner*in zu zahlen: Sprich mit deinen Mitbewohner*innen und teilt den Beitrag unter euch auf. Dann wird es für alle günstiger.

Autoload - Wie kann ich mich registrieren für die automatische Aufladung meiner Bezahl-App?

Autoload - Wie kann ich mich registrieren für die automatische Aufladung meiner Bezahl-App?

Au­to­load ist ein au­to­ma­ti­sier­ter Auf­la­de-Ser­vice. In den Wohnheimen hängen Automaten, an denen du mit deiner Geheimzahl deine StudiCard aufladen kannst, um bspw. die Waschmaschine und den Trockner zu bezahlen.

Wie du Autoload bekommst, erfährst du hier!

Was sollten internationale Studierende besonders beachten?

Was sollten internationale Studierende besonders beachten?

In unseren Wohnheimen freuen wir uns dich. Ganz egal, ob du für ein ganzes Studium nach Mainz oder Bingen kommen, oder ob du für einen Austausch in die Region kommstn. Wir bieten dirin unseren Wohnheimen ein neues Zuhause. 

Wir empfehlen dir den Online Antrag für ein Zimmer

  • vor dem 15. Januar (Sommersemester) bzw.
  • vor dem 15. Juli (Wintersemester) auszufüllen.

So hast du die größten Chancen, einen Platz im Wohnheim zu bekommen.

Klicke anschließend den Bestätigungslink an, den wir dir per E-Mail zusenden. So bestätigst du deine Bewerbung und nur dann erhalten wir die Bewerbung in unserem System. Bitte checke nun regelmäßig deine E-Mails (auch Junk-Mail/Spam). Das Zimmerangebot senden wir per Mail zu. Das Angebot muss innerhalb von 3 Tagen bestätigt werden, danach wird das Zimmer anderen Studierenden angeboten.

Du willst lieber auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Unterkunft suchen?

Natürlich kannst du auch privat ein Zimmer suchen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass es in Deutschland nicht sehr üblich ist, ein privates Zimmer oder eine Wohnung zu mieten, die möbliert ist. Ausländische Studierende haben es oft schwer eine Wohnung zu finden, wenn du die Landessprache nicht gut beherrscht und nur für eine kurze Zeit etwas mieten möchtest. Auf dem Privatmarkt brauchen Studierende allgemein oft die Unterschrift oder die Bürgschaft der Eltern. Für WGs muss man sich üblicherweise bewerben und an WG-Castings teilnehmen. Das heißt, dass du im Vorhinein häufig in Mainz sein musst, um privat etwas finden zu können. Weitere Informationen zum privaten Wohnen findest du auf der Seite Privat Wohnen

Wohnheimwörterbuch - dt : frz, ara, pol, rus, spa, frz, engl, chin

Wohnheimwörterbuch - dt : frz, ara, pol, rus, spa, frz, engl, chin

Das Wohnheim-Wörterbuch ist auf der Seite unseres Dachverbandes "Deutsches Studierendenwerk" www.studierendenwerke.de auch als PDF herunterladbar:

Gesundheitswörterbuch

Genauso das Gesundheitswörterbuch. Es gibt dir einen guten Überblick z.B. über Krankenversicherung, Arztbesuch und Atteste.

 

Wohnheimbroschüre - Infos für Bewohner*innen

Wohnheimbroschüre - Infos für Bewohner*innen

Alle wichtigen Infos für die Bewohner*innen unserer Wohnheime haben wir in unserer Info-Mappe zusammengestellt. Hier findest du alles, was du wissen musst: von Autoload bis Zufahrtsberechtigung, von Einzug bis Auszug.

Du kannst die Broschüre als PDF herunterladen, indem du oben auf das Cover klickst.
 

Studienbericht: Wohnpräferenzen und Wohnsituation in den Wohnheimen des Studierendenwerks Mainz

Wer wohnte 2019 in unseren Wohnheimen? Warum ziehen Studierende im Wohnheim ein und was ist ihnen im Wohnheimleben wichtig? Apartment oder WG, Preis oder Quadratmeterzahl, Ausstattung oder Entfernung? Diesen und anderen Fragen sind Viktoria Bading und Andreas Wettlaufer in der Studie für ihre Masterarbeit bei Herrn Dr. Schiener in Kooperation mit dem Studierendenwerk Mainz nachgegangen.

„Wohnpräferenzen und Wohnsituation in den Wohnheimen des Studierendenwerks Mainz“ ist der Titel der Studie aus dem Jahr 2019, an der 32% der Bewohner*innen teilgenommen haben. Lerne die Demographie der Bewohner*innenstruktur kennen und lies, was die beiden Soziologie Studierenden in ihrer Masterarbeit herausfinden konnten: Die Studie zum Download.

Studienbericht: Leben und Studieren in den Wohnheimen des Studierendenwerks Mainz

Ein Studienbericht aus dem Lehrforschungsprojekt „Bedingungen und Präferenzen studentischen Wohnens im diskreten Entscheidungsexperiment“ 2021/22 von Studierenden der Johannes-Gutenberg Universität Mainz, Institut für Soziologie in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Mainz aus dem November 2021.

Hier findest du den Bericht als PDF Download.