Die Aufladung der StudiwerkMainz-App funktioniert jetzt mit Google-Pay, Apple-Pay, Kreditkarte und weiterhin mit SEPA. Sie es dir in der App an!
Natürlich haben wir deshalb auch die AGBs angepasst.
Die wichtigsten Änderungen der AGBs im Überblick:
- Die bisherigen Regelungen wurden neu strukturiert und verständlicher gegliedert.
- Die bisherige App-Bezeichnung wurde angepasst. Die App wird künftig als StudiwerkMainz-App bezeichnet.
- In der StudiwerkMainz-App können Guthaben künftig zusätzlich über PAYONE aufgeladen werden. Damit stehen in der App neue Auflademöglichkeiten per Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay zur Verfügung.
- Für die Nutzung der StudiwerkMainz-App ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung wird ein personalisiertes Guthabenkonto angelegt.
- Die Regelungen zu Studierendenpreisen wurden ergänzt. Der Studierendenstatus muss bestätigt und zu jedem Semester erneuert werden. Nur mit aktuell hinterlegtem Studierendenstatus können Studierendenpreise gewährt werden.
- Die Regelungen zur Studi-Card wurden konkretisiert. Dabei wird insbesondere zwischen anonymer und registrierter Nutzung unterschieden. Bei anonymer Nutzung ist bei Verlust keine Sperrung, Auszahlung oder Umbuchung des Guthabens möglich.
- Die Regelungen zur SEPA-Lastschrift beziehungsweise zum Autoload-Verfahren wurden überarbeitet. Dabei wurden unter anderem die Registrierung, die Festlegung des Aufladebetrags und des Unterschreitungsbetrags sowie die Nutzung an der Kasse und in der App genauer beschrieben.
- Auch die Baraufladung an Terminals wurde genauer geregelt. Eine Baraufladung ist mit 5-, 10- und 20-Euro-Scheinen möglich. Bei Störungen bitten wir um eine zeitnahe Meldung an das Studierendenwerk Mainz.
- Die Auszahlung von Guthaben wurde ebenfalls konkretisiert. Eine Auszahlung ist nur im Zusammenhang mit der Kündigung des Nutzerverhältnisses möglich. Je nach vorheriger Aufladeart erfolgt die Auszahlung per Rücküberweisung oder bar am Info-Point.


