Barbeihilfefonds des Studierendenwerks Mainz
Der Barbeihilfefonds hat die Unterstützung von hilfsbedürftigen, in Not geratenen Studierenden der Johannes Gutenberg - Universität Mainz, der Hochschule Mainz und der TH Bingen zum Ziel.
Voraussetzung: Eine aktuelle Notlage, welche die Fortsetzung des Studiums gefährdet. Die Barbeihilfe kann i.d.R. nur einmal im Semester in Anspruch genommen werden.
Art: Die Beihilfe wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach den vorhandenen Mitteln. In der Regel wird ein Zuschuss von € 850 (zzgl. pro im Haushalt lebendem Kind: € 150) gewährt.
Antragstellung: Dem Antrag, der auf einem besonderen Formblatt einzureichen ist, sind verschiedene Unterlagen beizufügen. Der Antrag muss persönlich abgeholt und abgegeben werden. Über die Gewährung der Beihilfe entscheidet ein Ausschuss. Die Sitzungstermine finden Sie unter der Rubrik ""
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Begründung der Notlage in Schriftform
- Studienbescheinigung, auf der das Studienfach und die Semesterzahl ersichtlich sind (Studiticket reicht nicht)
- Gutachten über den Studienverlauf
- Einkommensnachweis
- Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- Kopie von Mietvertrag oder Meldebestätigung
- Passbild
- Ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde(n) Kind/er
Folgende Personen können keineHilfe beantragen:
Studierende, die das Internationale Studienkolleg Mainz besuchen und am Fachbereich 06 der JGU in Germersheim, den Universitäten Trier oder Kaiserslautern oder an einer anderen Universität oder Fachhochschule zugelassen sind. Programmstipendiaten (Erasmus, Sokrates, DAAD), die nur ein oder höchstens zwei Semester an der Johannes Gutenberg - Universität studieren.
Studierende können keinen Antrag stellen für:
Exkursionen, Pflichtpraktika, Instrumentenkoffer für den TPK, Semestergebühren und alle weiteren anfallenden Kosten, die bereits vor Beginn des Studiums bekannt sind.
Johannes Gutenberg-Universität: | |
Ansprechpartnerin: | Monika Schreiber |
Studentenhaus, Eingang C | |
Raum: | 131a |
Telefon: | 06131/ 39 24732 |
Servicezeiten: | |
Montag und Mittwoch: | 10:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
und nach Vereinbarung | |
TH Bingen | |
Ansprechpartnerin: | Wilma Wirtz |
Studierendenwerk Mainz-Büro TH Bingen | |
Gebäude 5 | |
Raum: | 105 |
Telefon: | 06721/ 409 332 |
E-Mail: | wirtz.wilma@studierendenwerk-mainz.de |
Servicezeiten: | |
Montag - Freitag: | 08:45 – 12:30 Uhr |
und nach Vereinbarung | |
HS Mainz | |
Standort Holzstraße | |
Ansprechpartnerin: | Ingrid Motz |
Holzstraße 36 | |
Raum: | H 0.11, AStA-Büro |
Telefon: | 06131/6288220 |
E-Mail: | asta@hs-mainz.de |
Servicezeiten: | |
Montag und Mittwoch: | 10:30 - 13:30 Uhr |
Standort Campus | |
Ansprechpartnerin: | Barbara Pichler |
Lucy-Hillebrand-Str. 2 | |
Raum: | A0.04, AStA-Büro |
Telefon: | 06131/628 8210 |
E-Mail: | info@asta-fh-mainz.de |
Servicezeiten: | |
Montag und Mittwoch: | 09:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 13:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:30 - 16:30 Uhr |