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Monika Schreiber

Studierendenwerk Mainz

Eingang C, Raum: 131a

FAQ

Wer entscheidet über die Vergabe der Nothilfe, Barbeihilfe, Freitische?

Über die Vergabe entscheidet ein Ausschuss. An jeder Hochschule (JGU, HS Mainz, FH Bingen) besteht ein eigener Vergabeausschuss. Der Ausschuss setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

1 Professor/in der jeweiligen Hochschule,  AStA Sozialreferenten/in der jeweiligen Hochschule, Stellv. Geschäftsführer des Studierendenwerks Mainz.

Wer ist antragsberechtig?

Antragsberechtigt sind alle Studierenden, die an einer vom Studierendenwerk Mainz betreuten Hochschule (JGU, HS Mainz, FH Bingen) eingeschrieben sind. Die Studierenden des FB 06 der JGU sind nicht antragsberechtigt.

Wann kann ich einen Antrag stellen?

Der Antrag auf Nothilfe und Barbeihilfe kann erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin gestellt werden. Dieser ist dann persönlich einzureichen. Nähere Informationen erhältst du während des Beratungsgespräches.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Nothilfe oder Barbeihilfe beigefügt werden?

Antragsformular, Begründung der Notlage in Schriftform, Studienbescheinigung mit Fach- und Semesterzahl, Gutachten über Studienverlauf, Einkommensnachweis, vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate, Kopie von Personalausweis oder Pass, Mietvertrag und Meldebestätigung, Passbild, ggf. Heiratsurkunde und/oder Geburtsurkunde/n Kind/er.

Welche Unterlagen muss ich bei der Antragsabgabe auf Freitisch vorlegen?

Immatrikulationsnachweis; Personalausweis oder Pass; aktueller Kontoauszug, der max. 3 Tage alt ist und den letzten Monat dokumentiert.

Die Unterlagen müssen lediglich vorgelegt werden. Kopien sind nicht erforderlich.